Beschluss über die Auftragsvergabe zur Erstellung einer TSM-fähigen Dokumentation in der Trinkwassersparte im Zuge der Umsetzung in der Gassparte.

Betreff
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Erstellung einer TSM-fähigen Dokumentation in der Trinkwassersparte im Zuge der Umsetzung in der Gassparte.
Vorlage
VG/738/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gas- und Wasserversorgungsunternehmen sind im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Trinkwasserverordnung, der KRITIS-Verordnung und des DVGW Regelwerks dazu verpflichtet nachzuweisen, dass die Energieanlagen, Gewinnungs,- Aufbereitungs- und Speicheranlagen und Netze den Anforderungen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit genügen und das Unternehmen über eine leistungsfähige Organisationsstruktur verfügt.

Unternehmen für den Betrieb von Gas- und Wasserversorgungsanlagen müssen über eine personelle, technische, wirtschaftliche und finanzielle Ausstattung sowie eine Organisation verfügen, die die Sicherheit entsprechend ihrer Aufgaben und Tätigkeitsfelder bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen und technischen Betriebsmittel gewährleistet.

Die TSM-Bestätigung ist eine Möglichkeit, exakt zugeschnitten auf Versorgungsunter-nehmen, mit hoher Indizwirkung gegenüber Behörden und Gerichten, den Nachweis zu erbringen, dass das gesetzlich geforderte Sicherheitsniveau (gemäß der allgemein anerkannte Regeln der Technik) und insbesondere auch eine rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation eingehalten werden und wirkt damit haftungsbefreiend

bezüglich § 823 BGB zugunsten der Unternehmen. In Rheinland- Pfalz besteht zusätzlich die Forderung der Energieaufsichtsbehörde an die Gasversorgungsunternehmen zur Durchführung einer TSM- Überprüfung. In die Praxis umgesetzt werden die technischen Rahmenbedingungen durch die Einführung des überbetrieblichen technischen Sicherheitsmanagements des DVGW. Auf Grundlage der von den Unternehmen ausgefüllten Leitfäden erfolgt ein Überprüfungsgespräch mit unabhängigen und kompetenten TSM-Experten. Die in den Überprüfungsverfahren nachgewiesene Umsetzung der zu beachtenden Technischen Regeln wird den Unternehmen in Form einer DVGW-Bestätigung bescheinigt.

 

Aus fachlicher Sicht schlägt die Werkleitung vor, der Firma Naumann Beratung & Sicherheit Oberthal, den Zuschlag über die Implementierung der TSM Leitfäden in die Betriebsstruktur der Wassersparte der Verbandsgemeindewerke Landstuhl zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich vorläufig auf 27.800,00 EUR netto. Aufgrund der bereits erfolgten Auftragsvergabe und der schon begonnenen Tätigkeit in der Gassparte der Firma Naumann Beratung & Sicherheit Oberthal, ist es sinnvoll auch die Wassersparte in den Auftrag mit einzubeziehen. Das Angebot der Firma Naumann wurde geprüft und der ausgewiesene Aufwand als gerechtfertigt befunden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss die Auftragsvergabe an die Firma Naumann Beratung & Sicherheit Oberthal mit einer Nettosumme von 27.800,00 EUR.