Sachverhalt:
Gas- und
Wasserversorgungsunternehmen sind im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der
Gashochdruckleitungsverordnung, der Trinkwasserverordnung, der
KRITIS-Verordnung und des DVGW Regelwerks dazu verpflichtet nachzuweisen, dass
die Energieanlagen, Gewinnungs,- Aufbereitungs- und Speicheranlagen und Netze
den Anforderungen zur Gewährleistung der technischen Sicherheit genügen und das
Unternehmen über eine leistungsfähige Organisationsstruktur verfügt.
Unternehmen für den Betrieb von Gas- und
Wasserversorgungsanlagen müssen über eine personelle, technische,
wirtschaftliche und finanzielle Ausstattung sowie eine Organisation verfügen,
die die Sicherheit entsprechend ihrer Aufgaben und Tätigkeitsfelder bei
Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen und technischen
Betriebsmittel gewährleistet.
Die TSM-Bestätigung
ist eine Möglichkeit, exakt zugeschnitten auf Versorgungsunter-nehmen,
mit hoher Indizwirkung gegenüber Behörden und Gerichten, den Nachweis zu
erbringen, dass das gesetzlich geforderte Sicherheitsniveau (gemäß der
allgemein anerkannte Regeln der Technik) und insbesondere auch eine rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation eingehalten werden
und wirkt damit haftungsbefreiend
bezüglich § 823 BGB zugunsten der Unternehmen. In
Rheinland- Pfalz besteht zusätzlich die Forderung der Energieaufsichtsbehörde
an die Gasversorgungsunternehmen zur Durchführung einer TSM- Überprüfung. In
die Praxis umgesetzt werden die technischen Rahmenbedingungen durch die
Einführung des überbetrieblichen technischen Sicherheitsmanagements des DVGW.
Auf Grundlage der von den Unternehmen ausgefüllten Leitfäden erfolgt ein
Überprüfungsgespräch mit unabhängigen und kompetenten TSM-Experten. Die in den
Überprüfungsverfahren nachgewiesene Umsetzung der zu beachtenden Technischen
Regeln wird den Unternehmen in Form einer DVGW-Bestätigung bescheinigt.
Aus fachlicher Sicht schlägt die Werkleitung vor, der Firma Naumann
Beratung & Sicherheit Oberthal, den Zuschlag über die Implementierung der
TSM Leitfäden in die Betriebsstruktur der Wassersparte der
Verbandsgemeindewerke Landstuhl zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich
vorläufig auf 27.800,00 EUR netto.
Aufgrund der bereits erfolgten Auftragsvergabe und der schon begonnenen
Tätigkeit in der Gassparte der Firma Naumann Beratung & Sicherheit
Oberthal, ist es sinnvoll auch die Wassersparte in den Auftrag mit
einzubeziehen. Das Angebot der Firma Naumann wurde geprüft und der ausgewiesene
Aufwand als gerechtfertigt befunden.
Beschlussvorschlag:
Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss die
Auftragsvergabe an die Firma Naumann Beratung & Sicherheit Oberthal mit
einer Nettosumme von 27.800,00 EUR.