Grundsatzbeschluss und Vergabebeschluss über die Neuversorgung und Anbindung an das Kanalnetz des Bereichs Bildschacher-Hof Landstuhl im Zuge der Pfalzwerkemaßnahme.

Betreff
Grundsatzbeschluss und Vergabebeschluss über die Neuversorgung und Anbindung an das Kanalnetz des Bereichs Bildschacher-Hof Landstuhl im Zuge der Pfalzwerkemaßnahme.
Vorlage
VG/737/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge der Erschließung des NBG Rothenborn muss die bestehende Trinkwasserversorgungsleitung zum Bildschacher Hof umgelegt werden. Die bestehende Leitung verläuft vom Wendehammer der Straße Am Rothenborn, quer über die Erschließungsfläche, zum Bildschacher Hof. Es besteht keine dingliche Sicherung der Bestandstrasse.

Die Umlegung der Trinkwasserleitung zum Bildschacher Hof soll als Gemeinschafts-maßnahme zusammen mit den Pfalzwerken, in einem Graben, erfolgen. Der Bildschacher Hof ist zurzeit nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, die Häuser im Bestand entsorgen das anfallende Abwasser über drei Schmutzwassergruben. Mit dieser Maßnahme erfolgt der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.

Die neue Trasse der Trinkwasserleitung und der Schmutzwasserleitung ist im Straßen-bereich (neue Einfahrspur) der L 470 Langwiedener Straße ab dem Kreuzungsbereich zum NBG und im Zufahrtsbereich zum Bildschacher Hof, über eine Länge von etwa 310 m geplant. Die Trinkwasserleitung soll in DN 100 GGG gebaut werden. Der Schmutzwasserkanal soll in DN 150 PVC hergestellt werden. In diesem Fall sind die Verbandsgemeindewerke nicht Auftraggeber, sondern werden lediglich an den Herstellungskosten beteiligt. Nach Rücksprache mit der Vergabestelle muss somit kein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Im Wirtschaftsplan sind für die Schmutzwasserent-sorgung 250.000 Euro veranschlagt. Die Kosten der Trinkwasserversorgung werden durch die Verschiebung der Maßnahme in der Gartenstraße in Landstuhl finanziert.

 

Die Kostenbeteiligung der Baumaßnahme wurde aufgrund des vorliegenden Jahres-LV der Werke vorab auf 217.009,08EUR Nettosumme geschätzt. Dazu kommen die Materialkosten, diese wurden auf etwa 39.122,44EUR Nettosumme geschätzt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss dem Verbandsgemeinderat vorzuschlagen, die Auftragsvergabe an die Pfalzwerke mit einer Nettosumme von voraussichtlich 217.009,08 EUR und die Beschaffung des notwendigen Materials in Höhe von 39.122,44EUR Nettosumme zu beschließen.

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt wie empfohlen.