Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließung des NBG Rothenborn muss die bestehende
Trinkwasserversorgungsleitung zum Bildschacher Hof umgelegt werden. Die
bestehende Leitung verläuft vom Wendehammer der Straße Am Rothenborn, quer über
die Erschließungsfläche, zum Bildschacher Hof. Es besteht keine dingliche
Sicherung der Bestandstrasse.
Die Umlegung der Trinkwasserleitung zum Bildschacher Hof soll als
Gemeinschafts-maßnahme zusammen mit den Pfalzwerken, in einem Graben, erfolgen.
Der Bildschacher Hof ist zurzeit nicht an das öffentliche Kanalnetz
angeschlossen, die Häuser im Bestand entsorgen das anfallende Abwasser über
drei Schmutzwassergruben. Mit dieser Maßnahme erfolgt der Anschluss an das
öffentliche Kanalnetz.
Die neue Trasse der Trinkwasserleitung und der Schmutzwasserleitung
ist im Straßen-bereich (neue Einfahrspur) der L 470 Langwiedener Straße ab dem
Kreuzungsbereich zum NBG und im Zufahrtsbereich zum Bildschacher Hof, über eine
Länge von etwa 310 m geplant. Die Trinkwasserleitung soll in DN 100 GGG gebaut
werden. Der Schmutzwasserkanal soll in DN 150 PVC hergestellt werden. In diesem
Fall sind die Verbandsgemeindewerke nicht Auftraggeber, sondern werden
lediglich an den Herstellungskosten beteiligt. Nach Rücksprache mit der
Vergabestelle muss somit kein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Im
Wirtschaftsplan sind für die Schmutzwasserent-sorgung 250.000 Euro
veranschlagt. Die Kosten der Trinkwasserversorgung werden durch die
Verschiebung der Maßnahme in der Gartenstraße in Landstuhl finanziert.
Die Kostenbeteiligung der Baumaßnahme wurde aufgrund des vorliegenden
Jahres-LV der Werke vorab auf 217.009,08EUR Nettosumme geschätzt. Dazu kommen
die Materialkosten, diese wurden auf etwa 39.122,44EUR Nettosumme geschätzt.
Beschlussvorschlag:
Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss dem Verbandsgemeinderat
vorzuschlagen, die Auftragsvergabe an die Pfalzwerke mit einer Nettosumme von
voraussichtlich 217.009,08 EUR und die Beschaffung des notwendigen Materials in
Höhe von 39.122,44EUR Nettosumme zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt wie empfohlen.