Auftragsvergabe über den Zeitvertrag zur Abfuhr der Abwassergruben.

Betreff
Auftragsvergabe über den Zeitvertrag zur Abfuhr der Abwassergruben.
Vorlage
VG/735/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Abwasserbeseitigung obliegt nach den landesgesetzlichen Bestimmungen der Verbandsgemeinde Landstuhl für ihren Bereich.

Die geltende Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl (alt) schreibt vor, dass Grundstückseigentümer von Grundstücken, die auf Dauer nicht an Kanäle angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, auf denen aber Abwasser anfällt, ausreichend bemessene geschlossene Abwassergruben als Grundstücksentwässerungsanlagen nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben haben. Die Abfuhr des Abwassers aus Gruben erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Das Abwasser ist der Verbandsgemeinde zu überlassen (Benutzungszwang).

In der geltenden Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung ist geregelt, dass die Verbandsgemeinde für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben die allgemeine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,07 € je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge erhebt.

 

Im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Landstuhl werden derzeit folgende Abwassergruben betrieben:

 

Anzahl Gruben

Abfuhr 2020

Abfuhr 2019

Abfuhr 2018

Landstuhl

21

3.197 m³

2.209 m³

2.145 m³

Bann

8

195 m³

272 m³

363 m³

Hauptstuhl

3

40 m³

45 m³

40 m³

Kindsbach

5

557 m³

503 m³

529 m³

Mittelbrunn

5

235 m³

358 m³

267 m³

Oberarnbach

1

12 m³

13 m³

-

Diese Leistung wurde vergleichbar, aufgrund einer Anfrage, als Preis über die Abfuhr von 1 cbm Schmutzwasser angefordert. So konnten die Angebote von 4 Firmen vergleichbar geprüft werden. Der Zeitvertrag soll bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden.

Aus fachlicher Sicht wird vorgeschlagen, auf das Hauptangebot der Firma SZ Umweltservice Kaiserstraße 50 in Landstuhl, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich mit einem Preis von 11,70 €/cbm auf etwa 49.561,20 EUR netto im Jahr, berechnet auf Basis der Abfuhrmengen aus dem Jahr 2020.

 

Beschlussvorschlag:

Die Werkleitung empfiehlt dem Werksausschuss die Auftragsvergabe über die Abfuhr der Abwassergruben in der Verbandsgemeinde Landstuhl (alt) an die Firma SZ Umweltservice Kaiserstraße 50 in Landstuhl.