Unterrichtung der Mitglieder der Werksausschüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Landstuhl gem. § 48 GemO:
Eilentscheidung
Gemäß § 48 Gemeindeordnung und nach Information der Fraktionsvorsitzenden
habe ich im Benehmen mit dem ersten Beigeordneten Herrn Unnold, der
Beigeordneten Frau Meier, der Beigeordneten Frau Lang und des Beigeordneten
Herrn Roschel und nach Anhörung der Werkleitung (§ 6 Abs. 3 Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung) folgende Eilentscheidung getroffen:
Auftragsvergabe zu
dem Nachtragsangebot der Fa. A+R GmbH vom 26.04.2021 über zwei
Turbogebläseaggregate für die Kläranlage Landstuhl.
Sachverhalt:
Der o. g. Auftrag
wird zum Nettoangebotspreis von 84.958,00
EUR an die Firma A+R GmbH Hoppstädten-Weiersbach vergeben.
Gründe für die Eilentscheidung:
Aufgrund des
Ausfalls von zwei Gebläsen, ist die Betriebssicherheit der Kläranlage Landstuhl
aktuell nicht ausreichend gewährleistet. Bei auftretenden Belastungsspitzen ist
die notwendige Sauerstoffversorgung nicht vorhanden und es kann zu
Überschreitungen der Überwachungswerte kommen. Eine Reparatur der alten Gebläse
macht keinen Sinn, da diese ohnehin, im Zuge der laufenden Sanierung der
Kläranlage Landstuhl ausgetauscht werden und die Investition für die Reparatur
dann verloren wäre. Das vorliegende Nachtragsangebot beruht auf einer Änderung
der bereits beauftragten Leistung. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet lediglich
Standardgebläse. In der Studie über die bewirtschaftete Mitbehandlung der
Enteisungsabwässer der Ramstein Air Base von der Uni Kaiserslautern wurde
festgestellt, dass der Sauerstoffeintrag in die Belebungsbecken, aufgrund der
vorhandenen Lastspitzen schon jetzt nicht ausreicht und erhöht werden muss.
Dazu kommt, als Folge der geplanten Schmutzfrachterhöhung vom Flughafen
Ramstein, dass das erste Becken der Kaskade 1 zusätzlich mit einer Belüftung
ausgerüstet werden muss. Daraus resultiert der Einsatz von zwei
Turbogebläseaggregaten anstelle der ursprünglich geplanten Standardgebläse.
Es macht aus Sicht
der Werkleitung keinen Sinn Vergleichsangebote für die Gebläse und die
zugehörige elektrische Ausrüstung einzuholen, da eine Gebläsegruppe von insgesamt
fünf Gebläsen über den bestehenden Auftrag der Fa. A+R nachgerüstet werden.
Eine Mischung von Fabrikaten ist nicht empfehlenswert. Zudem muss die
Gewährleistung für die Gesamtanlage abgegeben werden. Dies ist bei Arbeiten von
verschiedenen Auftragnehmer in der gleichen Schaltanlage und Einbindung der
Gebläse von verschiedenen Auftragnehmer in ein gemeinsames Regelkonzept nicht
möglich. Das vorgelegte Nachtragsangebot wurde vom Ingenieurbüro Obermeyer
geprüft und als angemessen beurteilt. Die Firma A+R verlangt lediglich einen
Zuschlag von 10 % auf das Direktangebot des Herstellers der Firma Aerzen.
Dies macht eine
Eilentscheidung erforderlich. Die Mittel für diesen Nachtrag sind im
Wirtschaftsplan enthalten.
Aus fachlicher Sicht schlägt die Werkleitung vor, auf das der Firma A+R
GmbH Hoppstädten-Weiersbach, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme
beläuft sich vorläufig auf 84.958,00 EUR
netto.
Landstuhl, den 04.05.2021
Im Original
gezeichnet:
Dr. Degenhardt
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder der Werksausschüsse nehmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.