Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Nachtragsangebot über zwei Turbogebläseaggregate für die Kläranlage Landstuhl

Betreff
Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Nachtragsangebot über zwei Turbogebläseaggregate für die Kläranlage Landstuhl
Vorlage
VG/725/2021
Art
Beschlussvorlage

 

 

Unterrichtung der Mitglieder der Werksausschüsse für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Landstuhl gem. § 48 GemO:

 

 

Eilentscheidung

 

Gemäß § 48 Gemeindeordnung und nach Information der Fraktionsvorsitzenden habe ich im Benehmen mit dem ersten Beigeordneten Herrn Unnold, der Beigeordneten Frau Meier, der Beigeordneten Frau Lang und des Beigeordneten Herrn Roschel und nach Anhörung der Werkleitung (§ 6 Abs. 3 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung) folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Auftragsvergabe zu dem Nachtragsangebot der Fa. A+R GmbH vom 26.04.2021 über zwei Turbogebläseaggregate für die Kläranlage Landstuhl.

 

Sachverhalt:

Der o. g. Auftrag wird zum Nettoangebotspreis von 84.958,00 EUR an die Firma A+R GmbH Hoppstädten-Weiersbach vergeben.

 

 

Gründe für die Eilentscheidung:

 

Aufgrund des Ausfalls von zwei Gebläsen, ist die Betriebssicherheit der Kläranlage Landstuhl aktuell nicht ausreichend gewährleistet. Bei auftretenden Belastungsspitzen ist die notwendige Sauerstoffversorgung nicht vorhanden und es kann zu Überschreitungen der Überwachungswerte kommen. Eine Reparatur der alten Gebläse macht keinen Sinn, da diese ohnehin, im Zuge der laufenden Sanierung der Kläranlage Landstuhl ausgetauscht werden und die Investition für die Reparatur dann verloren wäre. Das vorliegende Nachtragsangebot beruht auf einer Änderung der bereits beauftragten Leistung. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet lediglich Standardgebläse. In der Studie über die bewirtschaftete Mitbehandlung der Enteisungsabwässer der Ramstein Air Base von der Uni Kaiserslautern wurde festgestellt, dass der Sauerstoffeintrag in die Belebungsbecken, aufgrund der vorhandenen Lastspitzen schon jetzt nicht ausreicht und erhöht werden muss. Dazu kommt, als Folge der geplanten Schmutzfrachterhöhung vom Flughafen Ramstein, dass das erste Becken der Kaskade 1 zusätzlich mit einer Belüftung ausgerüstet werden muss. Daraus resultiert der Einsatz von zwei Turbogebläseaggregaten anstelle der ursprünglich geplanten Standardgebläse.

Es macht aus Sicht der Werkleitung keinen Sinn Vergleichsangebote für die Gebläse und die zugehörige elektrische Ausrüstung einzuholen, da eine Gebläsegruppe von insgesamt fünf Gebläsen über den bestehenden Auftrag der Fa. A+R nachgerüstet werden. Eine Mischung von Fabrikaten ist nicht empfehlenswert. Zudem muss die Gewährleistung für die Gesamtanlage abgegeben werden. Dies ist bei Arbeiten von verschiedenen Auftragnehmer in der gleichen Schaltanlage und Einbindung der Gebläse von verschiedenen Auftragnehmer in ein gemeinsames Regelkonzept nicht möglich. Das vorgelegte Nachtragsangebot wurde vom Ingenieurbüro Obermeyer geprüft und als angemessen beurteilt. Die Firma A+R verlangt lediglich einen Zuschlag von 10 % auf das Direktangebot des Herstellers der Firma Aerzen.

Dies macht eine Eilentscheidung erforderlich. Die Mittel für diesen Nachtrag sind im Wirtschaftsplan enthalten.

Aus fachlicher Sicht schlägt die Werkleitung vor, auf das der Firma A+R GmbH Hoppstädten-Weiersbach, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich vorläufig auf 84.958,00 EUR netto.

 

 

Landstuhl, den 04.05.2021

Im Original gezeichnet:

Dr. Degenhardt
Bürgermeister

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder der Werksausschüsse nehmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.