Baustelle:
Kirchstraße 39, 66851
Queidersbach
Projekt: Neubau eines
Einfamilienhauses und einer Doppelgarage
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr. 3660/1
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
. § 30
BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das Gebäude fügt sich bauplanungsrechtlich
bezüglich Lage und absoluter Größe in die umgebende Bebauung ein. Die Dachform
ist kein Kriterium für das Einfügen nach §34 BauGB.
Die erforderliche
Abstandsfläche zum Flurst. 3660/3 wird über Baulasteintragung gesichert.
Zum Bestandsgebäude auf
Flurstück 3600/1 beträgt die Abstandsfläche im vorderen Bereich nur ca.5,50m
statt der erf. 6,0m. Dies ist jedoch bauordnungsrechtlich seitens der
Kreisverwaltung zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Bauplanungsrechtlich bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben.
Die Bauabteilung empfiehlt das Einvernehmen herzustellen.