Bauantrag_ Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage, Kirchstraße

Betreff
Bauantrag_ Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage, Kirchstraße
Vorlage
QUB/123/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Baustelle:     Kirchstraße 39, 66851 Queidersbach

Projekt:         Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage

Baugeb. gem. BauNV  WA  Plan-Nr. 3660/1

Baukosten:  260.000,--

Stellungnahme der Bauverwaltung:

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

.           § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine               

Das Gebäude fügt sich bauplanungsrechtlich bezüglich Lage und absoluter Größe in die umgebende Bebauung ein. Die Dachform ist kein Kriterium für das Einfügen nach §34 BauGB.

Die erforderliche Abstandsfläche zum Flurst. 3660/3 wird über Baulasteintragung gesichert.

Zum Bestandsgebäude auf Flurstück 3600/1 beträgt die Abstandsfläche im vorderen Bereich nur ca.5,50m statt der erf. 6,0m. Dies ist jedoch bauordnungsrechtlich seitens der Kreisverwaltung zu prüfen.

 

Beschlussvorschlag:

Bauplanungsrechtlich bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

Die Bauabteilung empfiehlt das Einvernehmen herzustellen.