Beratung über Zeitpunkt der Öffnung der Sauna- und Wellnessanlage Cubo

Betreff
Beratung über Zeitpunkt der Öffnung der Sauna- und Wellnessanlage Cubo
Vorlage
VG/723/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß der 22. CovBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz ist die Öffnung von Saunen unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

 

-       Kapazitätsbeschränkung auf 50 % der Kapazitätsgrenze

-       Vorhalten eines Hygienekonzeptes

-       Kontaktdatenerfassung

-       Vorlage eines Negativen-Tests

 

Da zurzeit noch kein aktuelles Hygienekonzept des Landes vorliegt, hat sich die Verwaltung zunächst wie auch im Naturerlebnisbad Landstuhl und Warmfreibad Trippstadt am bestehenden Hygienekonzept aus dem Vorjahr orientiert, welches u.a. folgende Auflagen vorsieht:

 

-       Abstandsregeln

-       erhöhte Reinigungsintervalle

-       Verbot des Betriebes von Saunen unter 60°

 

Weiterhin ist auch zu bedenken, dass bislang in der Freibadsaison auf externes Personal von Personaldienstleistern zurückgegriffen wurde, was zusätzliche Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachte.

Fraglich ist ohnehin, ob aufgrund der kurzen Vorlaufzeit noch externes Personal zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Die sofortige Wiederaufnahme der Sauna- und Wellnessanlage Cubo würde somit sehr hohe finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, zumal aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren in den Sommermonaten mit einem geringen Besucheraufkommen in der Sauna zu rechnen wäre.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt aus den genannten Gründen dem Sauna- und Schwimmbadausschuss vor, die Sauna- und Wellnessanlage Cubo erst nach Ende der Freibadsaison zum 01. September 2021 zu eröffnen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:  4243-432131          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: