Sachverhalt:
Gemäß der 22. CovBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz ist die Öffnung von Saunen unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Kapazitätsbeschränkung auf 50 % der Kapazitätsgrenze
- Vorhalten eines Hygienekonzeptes
- Kontaktdatenerfassung
- Vorlage eines Negativen-Tests
Da zurzeit noch kein aktuelles Hygienekonzept des Landes vorliegt, hat sich die Verwaltung zunächst wie auch im Naturerlebnisbad Landstuhl und Warmfreibad Trippstadt am bestehenden Hygienekonzept aus dem Vorjahr orientiert, welches u.a. folgende Auflagen vorsieht:
- Abstandsregeln
- erhöhte Reinigungsintervalle
- Verbot des Betriebes von Saunen unter 60°
Weiterhin ist auch zu bedenken, dass bislang in der Freibadsaison auf externes Personal von Personaldienstleistern zurückgegriffen wurde, was zusätzliche Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachte.
Fraglich ist ohnehin, ob aufgrund der kurzen Vorlaufzeit noch externes Personal zur Verfügung gestellt werden kann.
Die sofortige Wiederaufnahme der Sauna- und Wellnessanlage Cubo würde somit sehr hohe finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, zumal aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren in den Sommermonaten mit einem geringen Besucheraufkommen in der Sauna zu rechnen wäre.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt aus den genannten Gründen dem Sauna- und Schwimmbadausschuss vor, die Sauna- und Wellnessanlage Cubo erst nach Ende der Freibadsaison zum 01. September 2021 zu eröffnen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: 4243-432131
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: