Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Stelzenberg durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kaiserslautern - Unterrichtung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung gemäß § 33 Absatz 1 GemO

Betreff
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Stelzenberg durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kaiserslautern - Unterrichtung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung gemäß § 33 Absatz 1 GemO
Vorlage
STE/106/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Kaiserslautern hat eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde und aller Ortsgemeinden durchgeführt.

Die Prüfung erstreckte sich auf die Jahre 2013 bis 2018. Die örtlichen Erhebungen wurden – mit Unterbrechungen – im Zeitraum von Oktober 2019 bis Oktober 2020 durchgeführt.

Die endgültigen Prüfberichte sind uns am 19.05.2021 zugegangen.

 

Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat vom Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen alsbald nach Eingang der Prüfungsmitteilung, spätestens jedoch binnen dreier Monate zu unterrichten.

 

Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: