Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 21/21
Baustelle:
Heidenkopfstraße, 67705
Trippstadt
Projekt: Einfamilienwohnhaus mit
Carport
Baugeb.
gem. BauNV Außenbereich Plan-Nr. 54/4
(Heidenkopfstraße - neu: Otto-Kallenbach-Straße)
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das geplante Vorhaben befindet
sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als „Flächen für die
Landwirtschaft“ ausgewiesen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes
„Heidenkopf II“ hat man den Bereich nicht überplant und somit klargestellt,
dass es sich bei dem Grundstück momentan um ein Außenbereichsgrundstück
handelt. Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
kann sich die Gemeinde überlegen, ob der Bereich zukünftig im
Flächennutzungsplan als Wohnbauland ausgewiesen werden soll.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht herzustellen.