Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 29/21
Baustelle: Torfstr.
8, 66849 Landstuhl
A Umbau im bestehenden
Baumarkt
B Umbau in der bestehenden Außenanlage
Baugeb. gem. BauNV
SO Plan-Nr.
3530
+ 3532
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB
Bebauungsplan.....Wohngebäude......Genehmigungsfrei
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Antragsteller
beabsichtigt Folgendes umzusetzen:
A Umbau im bestehenden Baumarkt
1. Minimale Verlagerung der Flucht- und
Rettungswege im Verkaufsraum
2. Nutzungsänderungen – Verlagerung
Holzzuschnitt
3. Integration eines Service-Büros
4. Rückbau der Innenwandabtrennungen im
Kassenbüro
5. Errichtung von zwei Schattenhallen im
offenen Freilager
6. Ergänzung Sichtschutzgewebe an der Süd- und
Ostseite der bestehenden Zaunanlage im überdachten und offenen Freilager
B Umbau in der Außenanlage
7. Errichtung von Schwerlastregalen mit und
ohne Überdachung im Warenannahmehof und entlang der Außenwand der Baumarkthalle
im Osten (teilweise bereits aufgestellt – hier Legalisierung)
8. Errichtung von Holzregalen mit Überdachung
im Warenannahmehof im Osten entlang der Umfahrt (– hier Legalisierung)
9. Zaun- und Toranlage für das Gasflaschenlager
im Warenannahmehof (- hier Legalisierung)
10. Aufstellung der Müllcontainer
11. Errichtung einer neuen zeitgemäßen
Einkaufswagenbox mit Satteldachkonstruktion auf der südlichen Parkplatzseite
vor der Warmhalle
Vermerk zu 7. – 10.
Die baulichen Anlagen
befinden laut dem Bebauungsplan außerhalb der überbaubaren Flächen. Hierzu
wurde ein Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen gestellt.
Hierzu
die Begründung:
„Der Baumarkt beabsichtigt im
Warenanlieferungshof die Ware übersichtlich und produktspezifisch sortiert zu
platzieren. Im Baumarktbereich ist heute eine Schwerlastregalierung mit z.T.
Bedachung als Warenschutz zeitgemäß. Eine Ergänzung des Gasflaschenlagers ist
aus sicherheitstechnischen Gründen mit einer Zaunanlage notwendig, sowie die
Mülltrennung in verschiedene Containereinheiten nach Bedarf. Solche Anlagen
gehören heute gewissermaßen bei modernen Bau- und Gartenmärkten zur
Standardausstattung.
In den textlichen Festsetzungen sind
Bebauungen außerhalb der Baugrenze nicht zulässig. Hiermit wird die Befreiung
für die Schwerlastregale im Warenannahmehof und östlich an der Baumarkthalle im
Osten beantragt. Es wird die Befreiung der Einzäunung des Gasflaschenlagers im
Warenannahmehof aus sicherheitstechnischen Gründen und die Aufstellung der
Müllcontainer für die zeitgemäße Mülltrennung beantragt. Es wird die Befreiung
für die Holzregale im Osten beantragt….
Durch die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Fahrgasse für die Feuerwehrumfahrt wird freigehalten. Die Befreiung ist aus unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar und städtebaulich vertretbar.“
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.
In Bezug auf den Befreiungsantrag möge der Bauausschuss beraten und
entscheiden.