Bauantrag_Umbau im bestehenden Baumarkt_Torfstraße

Betreff
Bauantrag_Umbau im bestehenden Baumarkt_Torfstraße
Vorlage
LS/177/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 29/21

Baustelle:     Torfstr. 8, 66849 Landstuhl

Projekt:         Umbau Baumarkt

A Umbau im bestehenden Baumarkt

B Umbau in der  bestehenden Außenanlage

Baugeb. gem. BauNV SO   Plan-Nr. 3530 + 3532

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan.....Wohngebäude......Genehmigungsfrei                                                                                                                   

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Der Antragsteller beabsichtigt Folgendes umzusetzen:

 

A Umbau im bestehenden Baumarkt

 

1.      Minimale Verlagerung der Flucht- und Rettungswege im Verkaufsraum

2.      Nutzungsänderungen – Verlagerung Holzzuschnitt

3.      Integration eines Service-Büros

4.      Rückbau der Innenwandabtrennungen im Kassenbüro

5.      Errichtung von zwei Schattenhallen im offenen Freilager

6.      Ergänzung Sichtschutzgewebe an der Süd- und Ostseite der bestehenden Zaunanlage im überdachten und offenen Freilager

 

B Umbau in der Außenanlage

 

7.      Errichtung von Schwerlastregalen mit und ohne Überdachung im Warenannahmehof und entlang der Außenwand der Baumarkthalle im Osten (teilweise bereits aufgestellt – hier Legalisierung)

8.      Errichtung von Holzregalen mit Überdachung im Warenannahmehof im Osten entlang der Umfahrt (– hier Legalisierung)

9.      Zaun- und Toranlage für das Gasflaschenlager im Warenannahmehof (- hier Legalisierung)

10.   Aufstellung der Müllcontainer

 

11.   Errichtung einer neuen zeitgemäßen Einkaufswagenbox mit Satteldachkonstruktion auf der südlichen Parkplatzseite vor der Warmhalle

 

 

 

Vermerk zu 7. – 10.

Die baulichen Anlagen befinden laut dem Bebauungsplan außerhalb der überbaubaren Flächen. Hierzu wurde ein Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen gestellt.

 

Hierzu die Begründung:

 

Der Baumarkt beabsichtigt im Warenanlieferungshof die Ware übersichtlich und produktspezifisch sortiert zu platzieren. Im Baumarktbereich ist heute eine Schwerlastregalierung mit z.T. Bedachung als Warenschutz zeitgemäß. Eine Ergänzung des Gasflaschenlagers ist aus sicherheitstechnischen Gründen mit einer Zaunanlage notwendig, sowie die Mülltrennung in verschiedene Containereinheiten nach Bedarf. Solche Anlagen gehören heute gewissermaßen bei modernen Bau- und Gartenmärkten zur Standardausstattung.

In den textlichen Festsetzungen sind Bebauungen außerhalb der Baugrenze nicht zulässig. Hiermit wird die Befreiung für die Schwerlastregale im Warenannahmehof und östlich an der Baumarkthalle im Osten beantragt. Es wird die Befreiung der Einzäunung des Gasflaschenlagers im Warenannahmehof aus sicherheitstechnischen Gründen und die Aufstellung der Müllcontainer für die zeitgemäße Mülltrennung beantragt. Es wird die Befreiung für die Holzregale im Osten beantragt….

 

Durch die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Fahrgasse für die Feuerwehrumfahrt wird freigehalten. Die Befreiung ist aus unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar und städtebaulich vertretbar.“

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.

In Bezug auf den Befreiungsantrag möge der Bauausschuss beraten und entscheiden.