Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 20/21
Baustelle:
Bartelsberg, 67705 Trippstadt
Projekt: Verschiebung der Bebauungsgrenze
in den Außenbereich
Baugeb.
gem. BauNV Außenbereich Plan-Nr. 359
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das geplante Vorhaben
(Ausweisen von Bauland) befindet sich im Außenbereich und ist im aktuellen
Flächennutzungsplan als Waldfläche ausgewiesen. Weiterhin befindet sich das
Vorhaben innerhalb des Biosphärenreservates Pfälzerwald / Nordvogesen. Gegen
die ebenfalls in diesem Zusammenhang angesprochene teilweise Fällung von Bäumen
aus waldbaulichen Gründen bestehen von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung
keine Bedenken. Es wird jedoch empfohlen, die Maßnahme mit dem Forst
abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen aus den vorgenannten Gründen nicht herzustellen.