Verschiebung der Bebauungsgrenze in den Außenbereich

Betreff
Verschiebung der Bebauungsgrenze in den Außenbereich
Vorlage
TRI/128/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 20/21

 

 

Baustelle:     Bartelsberg, 67705 Trippstadt

 

Projekt:         Verschiebung der Bebauungsgrenze in den Außenbereich

 

Baugeb. gem. BauNV  Außenbereich  Plan-Nr. 359

 

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

 

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

                                                                                                                      

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

 

             § 34 BauGB Ortsbereich

 

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

 

             § 35 BauGB Außenbereich

 

             Einwände ja         

       

Das geplante Vorhaben (Ausweisen von Bauland) befindet sich im Außenbereich und ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Waldfläche ausgewiesen. Weiterhin befindet sich das Vorhaben innerhalb des Biosphärenreservates Pfälzerwald / Nordvogesen. Gegen die ebenfalls in diesem Zusammenhang angesprochene teilweise Fällung von Bäumen aus waldbaulichen Gründen bestehen von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung keine Bedenken. Es wird jedoch empfohlen, die Maßnahme mit dem Forst abzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen aus den vorgenannten Gründen nicht herzustellen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein