Premiumweg "Rundwanderweg Karlstalschlucht"

Betreff
Premiumweg "Rundwanderweg Karlstalschlucht"
Vorlage
TRI/127/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Landstuhl plant die Ausweisung eines Premium-Wanderwegs und eines Spazierwanderweges im Bereich der Ortsgemeinde Trippstadt.

 

Der geplante Wanderweg mit dem Namen „Rundwanderweg Karlstalschlucht“ hat eine Gesamtlänge von etwa 10 km. Ergänzend hierzu soll eine kürzere Variante (ca. 5 km) mit der Bezeichnung „Spazierwanderweg Karlstalschlucht“ umgesetzt werden, um hierdurch die Zielgruppen zu erweitern. Die beiden Wege verlaufen auf bereits bestehenden Wanderwegen, insbesondere dem Pfälzer Waldpfad und den örtlichen Rundwanderwegen mit den Nummern 4 bzw. 3.

 

Durch die Prämierung werden zusätzliche Vermarktungsoptionen eröffnet. Insgesamt wird eine Stärkung des örtlichen und regionalen Tourismus mit Potential zur Wertschöpfungssteigerung erwartet.

 

Die beiden Touren werden entsprechend den Vorgaben des Wanderwegeleitfadens Rheinland-Pfalz ausgewiesen. Die Verbandsgemeinde Landstuhl trägt die Kosten für die Markierung und Beschilderung sowie deren Unterhaltung.

Seitens des Fremdenverkehrsverein Trippstadt e.V. wird die Unterhaltung und ggf. Neuaufstellung von Möblierungselementen wie Sitzbänke oder Rastplätze zugesagt.

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Soziales der Ortsgemeinde Trippstadt hat dem Projekt einstimmig zugestimmt. Er empfiehlt dem Gemeinderat der vorgeschlagenen Maßnahme zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Trippstadt möge der Ausweisung der beiden Wanderwege zustimmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: