Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 4.972.960,00 € und
Aufwendungen in Höhe von 4.934.230,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein
Jahresüberschuss in Höhe von 38.730,00 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach
gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen beträgt 633.720,00 €.
Nach Abzug der Tilgungsleistungen für
Investitionskredite in Höhe von 107.680,00 € verbleibt eine freie Finanzspitze
in Höhe von 526.040,00 €. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO
ebenfalls ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im
Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 192.500,00 € und Auszahlungen in Höhe
von 1.062.390,00 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird
mit 869.890,00 € beziffert.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine
vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die
Nettoneuverschuldung 236.170,00 € und setzt sich aus der Aufnahme von
Investitionskrediten in Höhe von 869.890,00 € abzgl. der Tilgung von
Investitionskrediten in Höhe von 107.680,00 €, sowie der Tilgung von
Liquiditätskrediten in Höhe von 526.040,00 € zusammen.
Der Schuldenstand für Investitionskredite
beträgt zum 31.12.2020 2.447.552,04 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung
bei 2.839 Einwohner von 862,11 € (Vorjahr 870,15 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite
beträgt zum 31.12.2020 2.436.688,77 €.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %)
und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 mit den im Anhang beigefügten Änderungen einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 mit den Änderungen und allen Anlagen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: