Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Trippstadt

Betreff
Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Trippstadt
Vorlage
TRI/125/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 4.972.960,00 € und Aufwendungen in Höhe von 4.934.230,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 38.730,00 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 633.720,00 €.

Nach Abzug der Tilgungsleistungen für Investitionskredite in Höhe von 107.680,00 € verbleibt eine freie Finanzspitze in Höhe von 526.040,00 €. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ebenfalls ausgeglichen.

 

Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 192.500,00 € und Auszahlungen in Höhe von 1.062.390,00 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird mit 869.890,00 € beziffert.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die Nettoneuverschuldung 236.170,00 € und setzt sich aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 869.890,00 € abzgl. der Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 107.680,00 €, sowie der Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 526.040,00 € zusammen.

 

Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 2.447.552,04 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.839 Einwohner von 862,11 € (Vorjahr 870,15 €).

 

Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 2.436.688,77 €.

 

Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 mit den im Anhang beigefügten Änderungen einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 mit den Änderungen und allen Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: