Neuwahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schopp

Betreff
Neuwahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schopp
Vorlage
SCH/091/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schopp, Herr Benjamin Busch, hat mit Schreiben vom 26.04.2021 um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbürgermeister zum 01.05.2021 gebeten.

 

Gemäß § 53 Abs. 5 GemO soll die Neuwahl des Ortsbürgermeisters drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen. Nach Vorgabe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt) kann jedoch der Wahltermin, wenn der frühestmögliche Wahltermin innerhalb der Sommerferien liegt, ausnahmsweise auf den 26. September 2021, an dem die Wahl zum Deutschen Bundestag stattfindet, festgesetzt werden.

 

Die Aufsichtsbehörde setzt gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 KWG den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl fest. Vor der Festsetzung ist ein Beschluss des Gemeinderates einzuholen. 

 

Unter Berücksichtigung der Bekanntmachungsfristen wäre eine Wahl frühestens am 01.08.2021 (eventuelle Stichwahl am 15.08.2021) möglich. Da dieser Termin jedoch in die Sommerferien fallen würde, soll der Wahltermin auf den 26. September 2021 gelegt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ortsgemeinde Schopp schlägt der Aufsichtsbehörde den 26.09.2021 (Stichwahl: 10.10.2021) als Wahltermin zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schopp vor.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: