Bauvoranfrage_Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe_Am Steinbruch

Betreff
Bauvoranfrage_Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe_Am Steinbruch
Vorlage
LS/168/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 24/21

Baustelle:     Am Steinbruch 2b, 66849 Landstuhl

Projekt:         Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in zweiter Reihe

Baugeb. gem. BauNV WR   Plan-Nr. 3132

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Grundstück ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus in zweiter Reihe zu errichten. Um die Erschließung / Zufahrt zu ermöglichen, wird an dem vorhandenen Wohnhaus die Garage dauerhaft entfernt.

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Auf der Melkerei I“. Gemäß dem Bebauungsplan (textl. Festsetzungen 1.4) sind in diesem Bereich nur Einzelhäuser zulässig.

 

Grundsätzlich ist das Bauvorhaben nicht B-Plan-konform, allerdings wurden in direkter Nachbarschaft zwei Projekte in zweiter Reihe (Flurstücke 3133 + 3134) realisiert. Die Genehmigungen waren an die Auflage geknüpft, dass die jeweils betreffenden Grundstücke nicht geteilt werden, da nach Punkt 1.9 der textl. Festsetzungen die Teilung von Wohn-Grundstücken nicht zugelassen ist. Der Bauherr beabsichtigt nicht, sein Grundstück zu teilen.

 

Im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens ist ein Antrag auf Befreiung von den textl. Festsetzungen, Punkt 1.4 des B-Plans einzureichen.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen.