Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 24/21
Baustelle: Am Steinbruch 2b, 66849
Landstuhl
Projekt: Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses in zweiter Reihe
Baugeb. gem. BauNV WR Plan-Nr. 3132
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Antragsteller
beabsichtigt, auf seinem Grundstück ein zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus in
zweiter Reihe zu errichten. Um die Erschließung / Zufahrt zu ermöglichen, wird
an dem vorhandenen Wohnhaus die Garage dauerhaft entfernt.
Das beantragte
Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Auf
der Melkerei I“. Gemäß dem Bebauungsplan (textl. Festsetzungen 1.4) sind in
diesem Bereich nur Einzelhäuser zulässig.
Grundsätzlich ist das
Bauvorhaben nicht B-Plan-konform, allerdings wurden in direkter Nachbarschaft
zwei Projekte in zweiter Reihe (Flurstücke 3133 + 3134) realisiert. Die
Genehmigungen waren an die Auflage geknüpft, dass die jeweils betreffenden
Grundstücke nicht geteilt werden, da nach Punkt 1.9 der textl. Festsetzungen
die Teilung von Wohn-Grundstücken nicht zugelassen ist. Der Bauherr
beabsichtigt nicht, sein Grundstück zu teilen.
Im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens ist ein Antrag auf Befreiung von den textl. Festsetzungen, Punkt 1.4 des B-Plans einzureichen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen.