Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 07/21
Baustelle: Industriestraße 17,66862
Kindsbach
Projekt: Nutzungsänderung
von zwei bestehenden Lagerhallen zu einer Lagerhalle mit Bürocontainer und
einer
KFZ-Werkstatt inkl.
Bürotrakt und Sozialräume
Baugeb. gem. BauNV GI Plan-Nr. 1816/3
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan......
Wohngebäude.....Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Die beabsichtigte
Nutzungsänderung entspricht den Vorgaben des B-Plans „Gewerbegebiet“.
Zusätzlich sind im
nördlichen Teil des Grundstücks, außerhalb des Baufeldes mehrere
Containeraufstellflächen und ein Gastank geplant.
Gemäß dem B-Plan
„Gewerbegebiet“ sind untergeordnete Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksgrenze zulässig. Darüber hinaus wird für die im Norden des
Baugebiets verlaufende 110 KV- Freileitung ein Schutzstreifen beidseits der
Leitungsachsen von 20m festgesetzt.
Gemäß §2 LBauO RLP sind bauliche Anlagen mit
dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung
mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf
dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend
ortsfest benutzt zu werden. Dies gilt auch für die Container und den Gastank.
Demnach entspricht die Planung nicht den Festsetzungen des B-Plans.
Ein Befreiungsantrag liegt der Bauabteilung nicht vor. Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wurden bisher bauliche Anlagen im Bereich des Schutzstreifens (110 kV – Leitung) auch ausnahmsweise bzw. mittels eines Befreiungsantrags nicht genehmigt.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen in Bezug auf
die Nutzungsänderung herzustellen und die Planung der Container- und
Gastankaufstellfläche abzulehnen.