Bauantrag_Errichtung eines Schwimmbeckens mit Glasüberdachung_ Hörnchenstraße

Betreff
Bauantrag_Errichtung eines Schwimmbeckens mit Glasüberdachung_ Hörnchenstraße
Vorlage
KB/535/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 08/21

Baustelle:     Hörnchenstraße 41, 66862 Kindsbach

Projekt:          Errichtung eines Schwimmbeckens mit verschiebbarer Glasüberdachung

Baugeb. gem. BauNV  WA  Plan-Nr. 234/7 + 234/5

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan..... Wohngebäude..... Genehmigungsfrei                                                                                                                                                                                                                                                                                          

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine     

         

Die beabsichtigte Errichtung eines Schwimmbeckens (b x t x l 3,80 x 1,50 x 8,00 m) mit einer Glasüberdachung (b xl  x h 6,50 x 10,00m x 2,74m) entspricht nicht den Vorgaben des B-Plans „Naherholungsgebiet Bärenloch“. In den textl. Festsetzungen wird nicht explizit erwähnt, dass Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche gebaut werden dürfen. 

 

Der Bauherr hat mit dem Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans eingereicht.

 

Begründung:

 

Das geplante Schwimmbad befindet sich außerhalb des Baufensters. Da das Schwimmbad mit der Überdachung keinen größeren Einfluss auf die bestehende Bebauung (Abstand zu der vorhandenen Wohnbebauung) hat und sich in die vorhandene Grundstückssituation wegen seiner geringen Auswirkung sehr gut einfügt, bitte ich meinem Antrag auf Befreiung zuzustimmen“  

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen und dem Befreiungsantrag zuzustimmen.