Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 08/21
Baustelle: Hörnchenstraße 41, 66862
Kindsbach
Projekt: Errichtung
eines Schwimmbeckens mit verschiebbarer Glasüberdachung
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr. 234/7 + 234/5
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.....
Wohngebäude..... Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Die beabsichtigte
Errichtung eines Schwimmbeckens (b x t x l 3,80 x 1,50 x 8,00 m) mit einer
Glasüberdachung (b xl x h 6,50 x 10,00m
x 2,74m) entspricht nicht den Vorgaben des B-Plans „Naherholungsgebiet
Bärenloch“. In den textl. Festsetzungen wird nicht explizit erwähnt, dass
Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche gebaut werden dürfen.
Der Bauherr hat mit dem
Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans
eingereicht.
Begründung:
„Das geplante Schwimmbad befindet sich außerhalb des Baufensters. Da das Schwimmbad mit der Überdachung keinen größeren Einfluss auf die bestehende Bebauung (Abstand zu der vorhandenen Wohnbebauung) hat und sich in die vorhandene Grundstückssituation wegen seiner geringen Auswirkung sehr gut einfügt, bitte ich meinem Antrag auf Befreiung zuzustimmen“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen und dem Befreiungsantrag zuzustimmen.