Beschlüsse im Umlaufverfahren hier: Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021

Betreff
Beschlüsse im Umlaufverfahren hier: Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021
Vorlage
STE/102/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung Stelzenberg im Umlaufverfahren mit Stimmabgabe bis 27.01.2021, 16:00 Uhr, wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

Öffentlicher Teil:

 

Zu den Bauangelegenheiten:

 

Anhörung bezüglich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens_Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen_Römerweg

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen her

 

Erschließung Neubaugebiet Römerweg Teil II – Vergabe von Bauleistungen

Der Gemeinderat vergibt die notwendigen Bauleistungen an die Pfalzwerke Netz AG zum Bruttoangebotspreis von 57.234,40 €.

 

Befreiungsantrag nach § 31 BauGB_Bauvorhaben Torweg, 67705 Stelzenberg, Fl.Nr. 616/3

Der Gemeinderat Stelzenberg stimmt einer Überbauung / Verschiebung des Baufensters bis auf 3,00m zur 20kV-Leitung zu, da der ungünstige Zuschnitt des Baufensters nicht aus städtebaulichen Gründen, sondern wegen des Schutzstreifens so ausgewiesen wurde und nunmehr in der Form nicht mehr erforderlich ist.

 

Befreiungsantrag nach § 31 BauGB_Bauvorhaben Trippstadter Straße, 67705 Stelzenberg,

Fl.Nr. 415/10

Der Gemeinderat Stelzenberg erteilt für das Bauvorhaben mit der Flurstücknummer 415/10 eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Firstrichtung.

 

Gemeindliches E-Werk; hier: Strompreisanpassung zum 01.04.2021

Der Gemeinderat beschließt:

Zum 01.04.2021 werden folgende Strompreisanpassungen vorgenommen:

Für Haushaltskunden in allen Tarifen eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,5 Cent/kWh brutto.

Für Gewerbekunden in allen Tarifen eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,0 Cent/kWh netto.

Für elektrische Raumheizung eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,0 Cent/kWh brutto.

Sämtliche Grund- und Verrechnungspreise für alle Kundenbereiche werden in ihrer bisherigen Höhe belassen.

 

Antrag der SPD-Fraktion hier: Belüftungsgeräte für Kindertagesstätte

Die Mitglieder des Gemeinderates lehnen mehrheitlich ab, dass eine Empfehlung an den Träger der protestantischen Kita Stelzenberg zur Anschaffung zweiter geeigneter Belüftungsgeräte ausgesprochen werden soll.

 

Nach § 35 Abs. 3 Satz 4 sind die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse dem Gemeinderat zur Bestätigung vorzulegen. Eine Aufhebung ist nur möglich, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse