Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung Stelzenberg im Umlaufverfahren mit Stimmabgabe bis 27.01.2021, 16:00 Uhr, wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
Zu den
Bauangelegenheiten:
Anhörung bezüglich
der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens_Neubau eines Doppelhauses mit
Garagen und Stellplätzen_Römerweg
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen her
Erschließung
Neubaugebiet Römerweg Teil II – Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat vergibt die notwendigen Bauleistungen an die Pfalzwerke Netz AG zum Bruttoangebotspreis von 57.234,40 €.
Befreiungsantrag nach
§ 31 BauGB_Bauvorhaben Torweg, 67705 Stelzenberg, Fl.Nr. 616/3
Der Gemeinderat Stelzenberg stimmt einer Überbauung / Verschiebung des Baufensters bis auf 3,00m zur 20kV-Leitung zu, da der ungünstige Zuschnitt des Baufensters nicht aus städtebaulichen Gründen, sondern wegen des Schutzstreifens so ausgewiesen wurde und nunmehr in der Form nicht mehr erforderlich ist.
Befreiungsantrag nach
§ 31 BauGB_Bauvorhaben Trippstadter Straße, 67705 Stelzenberg,
Fl.Nr. 415/10
Der Gemeinderat Stelzenberg erteilt für das Bauvorhaben mit der Flurstücknummer 415/10 eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Firstrichtung.
Gemeindliches E-Werk;
hier: Strompreisanpassung zum 01.04.2021
Der Gemeinderat beschließt:
Zum 01.04.2021 werden folgende Strompreisanpassungen vorgenommen:
Für Haushaltskunden in allen Tarifen eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,5 Cent/kWh brutto.
Für Gewerbekunden in allen Tarifen eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,0 Cent/kWh netto.
Für elektrische Raumheizung eine Erhöhung der Arbeitspreise um 1,0 Cent/kWh brutto.
Sämtliche Grund- und Verrechnungspreise für alle Kundenbereiche werden in ihrer bisherigen Höhe belassen.
Antrag der
SPD-Fraktion hier: Belüftungsgeräte für Kindertagesstätte
Die Mitglieder des Gemeinderates lehnen mehrheitlich ab, dass eine Empfehlung an den Träger der protestantischen Kita Stelzenberg zur Anschaffung zweiter geeigneter Belüftungsgeräte ausgesprochen werden soll.
Nach § 35 Abs. 3 Satz 4 sind die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse dem Gemeinderat zur Bestätigung vorzulegen. Eine Aufhebung ist nur möglich, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bestätigt die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse