Bauantrag_Neubau einer LKW-Unterstellhalle_Philipp-Reis-Straße

Betreff
Bauantrag_Neubau einer LKW-Unterstellhalle_Philipp-Reis-Straße
Vorlage
LS/161/2021
Art
Beschlussvorlage

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 21/21

Baustelle:     Philipp-Reis-Straße 11a, 66849 Landstuhl

Projekt:         Neubau einer LKW-Unterstellhalle

Baugeb. gem. BauNV GE   Plan-Nr. 2341/116

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei                                                                                                                   

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Die Stadt Landstuhl hat im Gewerbegebiet Nord eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

 

Dementsprechend hat der Antragsteller mit dem Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre eingereicht.

 

Bauplanungsrechtlich bestehen keine Einwände.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen und dem Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre zuzustimmen.