Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 21/21
Baustelle:
Philipp-Reis-Straße 11a,
66849 Landstuhl
Projekt: Neubau einer LKW-Unterstellhalle
Baugeb.
gem. BauNV GE Plan-Nr.
2341/116
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
§ 35 BauGB Außenbereich
Einwände ja / keine
Die Stadt Landstuhl hat im Gewerbegebiet
Nord eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen
werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Gemeinde.
Dementsprechend hat der Antragsteller mit
dem Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre
eingereicht.
Bauplanungsrechtlich bestehen keine
Einwände.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen und dem Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre zuzustimmen.