Sachverhalt:
Die andauernde Situation des pandemiebedingten Wechselunterrichts an unseren Grundschulen macht es erforderlich eine einheitliche Regelung für den Besuch und die Finanzierung der Betreuungsangebote festzulegen.
Der Wechselunterricht an den Grundschulen findet je nach Konzept der jeweiligen Schule im täglichen oder wöchentlichem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht statt. Darüber hinaus findet für die Kinder welche nicht im Unterricht zu Hause betreut werden können eine Notbetreuung in der Schule statt.
Für die Teilnahme am Betreuungsangebot soll nun folgende
einheitliche Regelung beschlossen werden:
- Jedes in der Betreuung angemeldete Kind darf an Präsenztagen bzw. in der Präsenswoche in der Schule auch das Betreuungsangebot nutzen.
- Für Kinder die sich im Fernunterricht befinden wird keine Betreuung angeboten.
- Notbetreuungskindern die eigentlich im Fernunterricht wären, dort aber nicht betreut werden können soll die Betreuung ermöglicht werden, wenn in der jeweiligen Schule auch in der Betreuung eine Trennung der Gruppen möglich ist.
-
Betreuungskosten sollen entsprechend dem Umfang
der Betreuung abgerechnet werden, sodass sich bei Wechselunterricht der Betrag
halbiert.
Dort wo aufgrund der schulischen Situation kein Wechselunterricht erforderlich ist und alle Kinder auch immer die Betreuung besuchen können ist der reguläre Monatsbeitrag zu entrichten.
Gleiches gilt für die Kinder welche sowohl an den Präsenztagen als auch an Tagen der Notbetreuung in der Schule am Betreuungsangebot teilnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausschussmitglieder mögen entsprechend beraten und beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: