Sachverhalt:
Im Neubaugebiet
„Rothenborn“ ist u.a. auch die erforderliche Löschwasserversorgung
herzustellen.
Für die
Löschwasserversorgung zuständig ist die Verbandsgemeinde Landstuhl.
Die Dimensionierung
der vorhandenen Leitung in der Straße „Am Rothenborn“ war nicht ausreichend und
die Verlegung einer neuen, entsprechend größeren Leitungen war kostenmäßig
nicht darstellbar.
Somit war die
Herstellung eines Löschwassertanks auf dem Ver- und Entsorgungsgrundstück die
einzig mögliche Alternative, die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Dieser
Löschwassertank bedarf nahezu keiner Wartung und hat geringe
Unterhaltungsaufwendungen.
Der
Verbandsgemeinde ist eine Grunddienstbarkeit zum Betrieb der
Löschwasserversorgung auf dem städtischen Versorgungsgrundstücke einzutragen.
Ein entsprechender
Vertrag zwischen der Sickingenstadt Landtuhl, dem privaten Erschließungsträger
(Conzept W) sowie der Verbandsgemeinde Landstuhl ist abzuschließen.
Im vorliegenden
Fall hat die Sickingenstadt Landstuhl demnach die Verbandsgemeinde Landstuhl
für alle Zeit von evtl. anfallenden Unterhaltungskosten etc. freizustellen.
Die erstmalige
Herstellung des Löschwassertanks geht zu Lasten des Erschließungsträgers.
Der entsprechende
Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
möge dem Stadtrat den Abschluss des Vertrages zur Herstellung der
Löschwasserversorgung empfehlen.
Der Stadtrat der
Sickingenstadt Landstuhl möge den Abschluss des Vertrages zur Herstellung der
Löschwasserversorgung beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: