Neubaugebiet Rothenborn, Vertrag zur Herstellung der Löschwasserversorgung

Betreff
Neubaugebiet Rothenborn, Vertrag zur Herstellung der Löschwasserversorgung
Vorlage
LS/159/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Neubaugebiet „Rothenborn“ ist u.a. auch die erforderliche Löschwasserversorgung herzustellen.

Für die Löschwasserversorgung zuständig ist die Verbandsgemeinde Landstuhl.

Die Dimensionierung der vorhandenen Leitung in der Straße „Am Rothenborn“ war nicht ausreichend und die Verlegung einer neuen, entsprechend größeren Leitungen war kostenmäßig nicht darstellbar.

Somit war die Herstellung eines Löschwassertanks auf dem Ver- und Entsorgungsgrundstück die einzig mögliche Alternative, die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Dieser Löschwassertank bedarf nahezu keiner Wartung und hat geringe Unterhaltungsaufwendungen.

Der Verbandsgemeinde ist eine Grunddienstbarkeit zum Betrieb der Löschwasserversorgung auf dem städtischen Versorgungsgrundstücke einzutragen.

Ein entsprechender Vertrag zwischen der Sickingenstadt Landtuhl, dem privaten Erschließungsträger (Conzept W) sowie der Verbandsgemeinde Landstuhl ist abzuschließen.

 

Im vorliegenden Fall hat die Sickingenstadt Landstuhl demnach die Verbandsgemeinde Landstuhl für alle Zeit von evtl. anfallenden Unterhaltungskosten etc. freizustellen.

 

Die erstmalige Herstellung des Löschwassertanks geht zu Lasten des Erschließungsträgers.

 

Der entsprechende Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss möge dem Stadtrat den Abschluss des Vertrages zur Herstellung der Löschwasserversorgung empfehlen.

Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge den Abschluss des Vertrages zur Herstellung der Löschwasserversorgung beschließen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: