Sachverhalt:
Die aktuelle Friedhofssatzung der Sickingenstadt Landstuhl vom
15.03.2018 muss aufgrund verschiedener Änderungen sowie der im Januar 2020
veröffentlichten Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes, neu gefasst
werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Ein Satzungsentwurf auf Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und
Städtebundes vom Januar 2020 und der Berücksichtigung des § 2 Abs. 3, des § 14
Abs. 4, 5 und 13, des § 15 Abs. 3, des § 20 Abs. 4 g. sowie des § 20 a liegt
dieser Beratungsvorlage als Anlage bei.
Die Änderungen sind farblich markiert.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge dem Stadtrat empfehlen, die beiliegende
Neufassung der Friedhofssatzung zu beschließen und die Verwaltung zu
beauftragen die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge die die Neufassung der
Friedhofssatzung beschließen und die Verwaltung beauftragen die Satzung
auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein