Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 16
/21
Baustelle: Kaiserstraße 8, 66849 Landstuhl
Projekt:
Nutzungsänderung zu 5 Wohneinheiten mit Laden und Lager
(ursprüngliche Planung =
reines Wohnen)
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr. 539/2
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..... Wohngebäude.....Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Bauherr hat zum genehmigten Bauantrag aus dem Jahr 2010 eine Tekturplanung eingereicht.
Neben der geplanten Wohnnutzung soll im EG ein Laden mit Lagerräumen entstehen.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Planer ist das Bauvorhaben gemäß der Tekturplanung bereits fertiggestellt worden. Dabei wurden sowohl die Fassade wie auch die Dachform (ursprünglich ein Satteldach, nun ein begrüntes Flachdach) geändert.
Ein Stellplatznachweis liegt der Bauabteilung vor, dieser wird durch die Kreisverwaltung mit Einbeziehung des kompletten Areals geprüft.
In Zusammenhang mit der Stadtsanierung wurde das Büro Stadtgespräch um eine Stellungnahme gebeten. Diese wir zur Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nur bei positiver Stellungnahme des Büros Stadtgespräch herzustellen und unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden.