Sachverhalt:
Die Steuerhebesätze betragen zurzeit in der Ortsgemeinde Linden
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen/Betriebe) |
450
% |
Grundsteuer B (für Grundstücke) |
468 % |
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag |
400 % |
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Hundesteuer
für den ersten Hund jährlich 72,00 €
für den zweiten Hund jährlich 96,00 €
für jeden weiteren Hund jährlich 120,00 €
für gefährliche Hunde jährlich 252,00 €
In nachfolgender Übersicht finden Sie die Berechnungen für die Erhöhung
der Grundsteuer rückwirkend für das Haushaltsjahr 2021.
Da die Hundesteuer mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einem
Haushalt folgenden Monats beginnt und mit Ablauf des Kalendermonats in dem der
Hund abgeschafft wird endet (§ 4 Abs. 1 u. 2 Hundesteuersatzung), muss sie
durch zwölf Monate teilbar sein.
Die Ortsgemeinde Linden plant in ihrem
Haushaltsplan 2021 folgende investive Maßnahmen für die als freiwillige
Leistungen eine Gegenfinanzierung erforderlich wird:
- Anschaffung Bänke neuer Wanderweg 5.000 €
- Spielplatz Erneuerung Bolzplatz 60.000 €
- Ausbau Bushaltestelle Hauptstraße –
Kreissparkasse 8.980 € (Eigenanteil abzgl.
Zuschuss)
Die Summe in Höhe von 73.980 € möchte die
Ortsgemeinde über Investitionskredit finanzieren, jedoch werden Zins- und Tilgung
über eine Steuererhöhung gegenfinanziert, sodass der Haushalt nicht zusätzlich
belastet wird.
Bei einem Tilgungssatz von 5 % und einem Zinssatz von 1 % beträgt die jährliche Rate 4.438,80 €.
Da es zu Baukostensteigerungen kommen kann und auch der Zinssatz nur geschätzt werden kann, ist es empfehlenswert einen Hebesatz von 485 % für die Grundsteuer A und B zu wählen, sodass ein minimaler Puffer entsteht, bevor es nachträglich zu weiteren Erhöhungen kommen muss.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat möge darüber beraten und entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: 6110-401100, 6110-401200
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: