Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 12 /21
Baustelle: Kiefernstraße 11, 66849 Landstuhl
Projekt: Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses, Grundstücksteilung
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr. 1585/34
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.... Wohngebäude......Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Antragsteller beabsichtigt, das o.g. Grundstück zu teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Einfamilienwohnhaus (ein- bis zweigeschossig) zu errichten.
Eine Prüfung der eingereichten Bauunterlagen
in bauplanungsrechtlicher Sicht (gemäß §34 BauGB) ergab folgende Einschätzung:
1. Das geplante Maß der baulichen Nutzung
(GRZ/GFZ) gemäß BauNVO wird eingehalten.
2. Die Art der baulichen Nutzung (Wohnen im
allg. Wohngebiet) wird eingehalten
3. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze
kann erst nach Einreichung der Bauunterlagen genau geprüft werden.
4.
Die Erschließung ist gesichert
5.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden
gewahrt.
Nach Meinung der Bauabteilung fügt sich das
Bauvorhaben allerdings nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Trotz
des fehlenden Bebauungsplans ist die Bebauung in der Kiefern- und Eichenstraße
durch einheitliche Größe und Position klar strukturiert. Eine Nachverdichtung
des bestehenden Quartiers würde das Straßenbild stören.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht herzustellen. Der Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden.