Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 21
/21
Baustelle: Mühlstraße 5, 66849 Landstuhl
Projekt: Nutzungsänderung
ehem. Brennerei und Schweinestall zu Heizungsraum, Garage, Werkstatt,
Lagerraum, Waschküche, evt. Homeoffice-Büro
Baugeb. gem. BauNV MI Plan-Nr. 972/14
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Bauplanungsrechtlich bestehen keine Einwände
Der bestehende eingeschossige Anbau soll entweder saniert und erweitert oder durch den Abriss neu errichtet werden. Die Grundfläche erhöht sich dabei geringfügig.
Die Zulässigkeit einer Dachterrasse ohne Abstandsflächen, eines grenzständigen Home-Office-Büros und einer grenzständigen Außentreppe ist durch die Kreisverwaltung bauordnungsrechtlich zu prüfen.
Nach Rücksprache mit dem Bauherrn, wäre eine Entwurfsänderung denkbar, um die Bestimmungen des Bauordnungsrechts einhalten zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen