Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge
in Höhe von 1.490.200,00 € und Aufwendungen in Höhe von 1.571.210,00 €
veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.010,00 €.
Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 9.530,00 €.
Dieser Saldo reicht nicht aus, um die Auszahlungen in Höhe von 80.050,00 € zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 271.250,00 € und Auszahlungen in Höhe von 194.400,00 € veranschlagt.
Investive Kreditaufnahmen sind in Höhe von 121.150,00 € geplant. Von den investiven Einzahlungen von 271.250,00 € sind 200.000,00 € an Grundstücksveräußerungserlösen für das NBG Junkerkopf in Abzug zu bringen, da diese zweckgebunden für die bereits getätigten Auszahlungen zu verwenden sind. Von den investiven Auszahlungen sind 2.000,00 € an Vorratsvermögen für Streusalz herauszurechnen. Demnach verbleiben noch investive Einzahlungen von 71.250,00 € und investive Auszahlungen von 192.400,00 €, sodass die Differenz 121.150,00 € beträgt.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2021 ist keine Nettoneuverschuldung geplant.
Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 1.707.540,76 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 1.129 Einwohner von 1.512,44 € (Vorjahr 1.575,33 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 1.383.460,05 €.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: