Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 02/21
Baustelle: Industriestraße 27-31
Projekt: Anbau
einer Lagerhalle für Sanitärartikel u. Langgutmaterial
Baugeb. gem. BauNV GI Plan-Nr. 1829/8 + 1839
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Die Planung entspricht
derzeitig den Vorgaben des B-Plans „Gewerbegebiet“. Diese wird mit der
Einreichung des Bauantrags präzisiert.
Unabhängig davon fragt
der Bauherr an, ob es möglich wäre, über die Baugrenze gen Norden/Eisenbahn zu
bauen, um in einer Flucht mit der bestehenden Sanitärlagerhalle zu sein.
Als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, stand bereits die Sanitärlagerhalle, die festgelegte Baugrenze verläuft allerdings weiter südlich. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung empfiehlt die Bauabteilung, die Vorgaben des B-Plans einzuhalten und der Überschreitung der Baugrenze nicht zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen (bezogen auf die aktuelle Planung, d.h. ohne Überschreitung der Baugrenze) herzustellen.