Bauvoranfrage _Anbau einer Lagerhalle_Industriestraße

Betreff
Bauvoranfrage _Anbau einer Lagerhalle_Industriestraße
Vorlage
KB/532/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 02/21

Baustelle:     Industriestraße 27-31

Projekt:         Anbau einer Lagerhalle für Sanitärartikel u. Langgutmaterial

Baugeb. gem. BauNV  GI  Plan-Nr. 1829/8 + 1839

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei                                                                                                              

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine     

         

Die Planung entspricht derzeitig den Vorgaben des B-Plans „Gewerbegebiet“. Diese wird mit der Einreichung des Bauantrags präzisiert.

 

Unabhängig davon fragt der Bauherr an, ob es möglich wäre, über die Baugrenze gen Norden/Eisenbahn zu bauen, um in einer Flucht mit der bestehenden Sanitärlagerhalle zu sein.

Als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, stand bereits die Sanitärlagerhalle, die festgelegte Baugrenze verläuft allerdings weiter südlich. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung empfiehlt die Bauabteilung, die Vorgaben des B-Plans einzuhalten und der Überschreitung der Baugrenze nicht zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen (bezogen auf die aktuelle Planung, d.h. ohne Überschreitung der Baugrenze) herzustellen.