Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 05/21
Baustelle: Industriestraße
2, 66862 Kindsbach
Projekt: Umnutzung
Gewerbefläche zu Trainingsraum
Baugeb. gem. BauNV......GE.......Plan-Nr.
953/9
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan....
Wohngebäude..Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Ein Teil der gewerblichen
Fläche soll zu Trainingsraum und dazu erforderlichen Sanitärräumen umgenutzt
werden.
Gemäß dem B-Plan
„Gewerbegebiet“ sind auf diesem Grundstück Lagerhallen und bei Erweiterung
gegen Westen nur Büro, Ausstellungsräume und betriebsnahes Wohnen zugelassen.
Aufgrund der nicht B-Plan
konformen Nutzung wurde mit dem Bauantrag ein Befreiungsantrag von den
Festsetzungen des Bebauungsplans eingereicht, mit folgender Begründung:
„Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahre 1991 erlaubt auf dem
Grundstück lediglich eine gewerbliche Nutzung, die neue Nutzung des
Athletikclubs erfolgt auf Vereinsbasis und nicht einer gewerblichen Nutzung.
Im vorhandenen Gewerbebetrieb soll im Gebäude (Nord-West-Ecke) ein Raum
(Größe ca.105m²) als Trainingsraum für den Gewichthebersport umgenutzt werden.
Ausreichende WC-Anlagen, Umkleiden und Duschen stehen zur Verfügung, damit ein
Trainingsbetrieb regulär möglich ist.
Da dem Verein aufgrund von Schallbelästigung die Nutzung seiner alten
Trainingsstätte (im Wohngebiet) untersagt wurde, wird in dem neunen Gebäudeteil
niemand der Nachbar durch Schall belästigt.
Bei der früheren Nutzung wurde mit schweren Maschinen gearbeitet, die
eine viel größere Lärmbelästigung verursacht haben.
Eine Nichtgenehmigung würde den Verein mit einer übergroßen Härte
treffen, ein Ausweichquartier als Trainingsstätte steht leider nicht zu
Verfügung.“
In Bezug auf das Immissionsschutzgesetz wurden Erschütterungsmessungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Anforderungen eingehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen und dem Befreiungsantrag zuzustimmen.