Sachstand und Zukunftspläne für die Stadthalle ab 2021

Betreff
Sachstand und Zukunftspläne für die Stadthalle ab 2021
Vorlage
LS/145/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Stadthalle Landstuhl wurde ab dem Jahr 2021 in einen Regiebetrieb umgewandelt. 

 

Durch die aktuelle Corona-Pandemie mussten noch ausstehende Veranstaltungen terminlich verlegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hoffen wir, die Termine ab Herbst 2021 vertraglich erfüllen zu können. Die ausgefallenen Termine der Pälzer Komödie „Otello derf net platze“ sollen ab Oktober 2021 nachgeholt werden.

 

Die Sickingenstadt Landstuhl sollte in der derzeitigen Übergangssituation auch weiterhin kulturelle Veranstaltungen für ihre Bürger anbieten. Die sehr gut frequentierte SchönGehört-Reihe, Summer in the City, Pälzer Komödie & Kindertheater sollten weitergeführt werden.

 

Auch ist es unumgänglich, dass 4 – 5 „größere“ Veranstaltungen z. B. ABBA-Tribute, Queen-Tribute, Irish-Dance oder ähnliche Veranstaltungen angeboten werden. Diese Veranstaltungen sollten ergänzt werden durch Kerwerock, Kerwefrühschoppen. Faschingsparty auf dem Vorplatz, Halloween, Weinmesse im Herbst und diverse andere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Vereinen wie z. B. der Fördergemeinschaft Landstuhl & CUVL.

 

Bei vielen Veranstaltungen würden regionale Künstler in Betracht kommen.

 

Grundsätzlich sollten weiterhin Einnahmen durch den Ticketverkauf und Pausenbewirtung bzw. Bewirtung während den Veranstaltungen generiert werden.

 

Die Veranstaltungskalkulation zu ABBA zeigt, dass bei einer 75 % Auslastung Gewinn erzielt werden kann. Bei dieser Veranstaltung zeigt die Erfahrung, dass die Stadthalle sogar jedes Mal zu 100% ausgelastet war.

 

Summer in the City war ein Gewinn für Landstuhl und sollte ebenfalls unbedingt in der Form beibehalten werden (6 - 8 VA‘s im Zeitraum Juni bis August).

 

Ferner sind die aktuellen Nutzungsentgelte für die Stadthalle als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kultur- und Vereinsausschuss möge sich über die allgemeine weitere Vorgehensweise der Stadthalle beraten und dem Stadtrat entsprechend empfehlen.

 

Außerdem sollen die Ratsmitglieder über die zukünftigen Mietpreise beraten, diese festlegen und dem Stadtrat entsprechend empfehlen.

 

Der Stadtrat möge beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:  5735-524750          

 

in Höhe von: 80.000,00 €        

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: