Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb Stadthalle Landstuhl wurde ab dem Jahr 2021 in einen Regiebetrieb
umgewandelt.
Durch die
aktuelle Corona-Pandemie mussten noch ausstehende Veranstaltungen terminlich
verlegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hoffen wir, die Termine ab Herbst 2021
vertraglich erfüllen zu können. Die ausgefallenen Termine der Pälzer Komödie
„Otello derf net platze“ sollen ab Oktober 2021 nachgeholt werden.
Die
Sickingenstadt Landstuhl sollte in der derzeitigen Übergangssituation auch
weiterhin kulturelle Veranstaltungen für ihre Bürger anbieten. Die sehr gut
frequentierte SchönGehört-Reihe, Summer in the City, Pälzer Komödie &
Kindertheater sollten weitergeführt werden.
Auch ist es
unumgänglich, dass 4 – 5 „größere“ Veranstaltungen z. B. ABBA-Tribute,
Queen-Tribute, Irish-Dance oder ähnliche Veranstaltungen angeboten werden.
Diese Veranstaltungen sollten ergänzt werden durch Kerwerock,
Kerwefrühschoppen. Faschingsparty auf dem Vorplatz, Halloween, Weinmesse im
Herbst und diverse andere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Vereinen wie z.
B. der Fördergemeinschaft Landstuhl & CUVL.
Bei vielen
Veranstaltungen würden regionale Künstler in Betracht kommen.
Grundsätzlich
sollten weiterhin Einnahmen durch den Ticketverkauf und Pausenbewirtung bzw.
Bewirtung während den Veranstaltungen generiert werden.
Die
Veranstaltungskalkulation zu ABBA zeigt, dass bei einer 75 % Auslastung Gewinn
erzielt werden kann. Bei dieser Veranstaltung zeigt die Erfahrung, dass die
Stadthalle sogar jedes Mal zu 100% ausgelastet war.
Summer in the City war ein Gewinn für Landstuhl und sollte
ebenfalls unbedingt in der Form beibehalten werden (6 - 8 VA‘s im Zeitraum Juni
bis August).
Ferner sind die aktuellen Nutzungsentgelte für die Stadthalle als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Vereinsausschuss möge sich über die allgemeine weitere Vorgehensweise der Stadthalle beraten und dem Stadtrat entsprechend empfehlen.
Außerdem sollen die Ratsmitglieder über die zukünftigen
Mietpreise beraten, diese festlegen und dem Stadtrat entsprechend empfehlen.
Der Stadtrat möge beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: 5735-524750
in Höhe von: 80.000,00
€
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: