Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 09 /21
Baustelle: Franz v. Sickingen-Str. 4a, 66849 Landstuhl
Projekt:
Nutzungsänderung von Abstellraum/Garage zu Speiseeis-Produktionsstätte
und
Errichtung eines Abstellraumes für Müllbehälter
und Geräte
Baugeb. gem. BauNV WA
Plan-Nr. 2022/34
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..... Wohngebäude.....Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Beide Vorhaben sind grenzständig. Eine Speiseeisproduktionsstätte ist im Gegensatz zur ehemaligen Garage keine Nebenanlage und ist daher, aufgrund des fehlenden Grenzabstandes durch eine Baulast zu sichern.
Gemäß § 4 BauNVO sind im allgemeinen Wohngebiet u.a. nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.
Inwieweit in einer Speiseeisproduktionsstätte womöglich lärmintensive Arbeiten vorgenommen werden, die das Wohnen im allg. Wohngebiet stören könnten, wird durch die entsprechende Instanz nach BImSchG geprüft.
Bauplanungsrechtlich bestehen seitens der Bauabteilung keine Einwände.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.