Bauvoranfrage_Nutzungsänderung von Abstellraum/Garage zu Speiseeis-Produktionsstätte und Errichtung eines Abstellraumes für Müllbehälter und Geräte_Franz v. Sickingen-Straße

Betreff
Bauvoranfrage_Nutzungsänderung von Abstellraum/Garage zu Speiseeis-Produktionsstätte und Errichtung eines Abstellraumes für Müllbehälter und Geräte_Franz v. Sickingen-Straße
Vorlage
LS/141/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr:   09 /21

Baustelle:     Franz v. Sickingen-Str. 4a, 66849 Landstuhl

Projekt:         Nutzungsänderung von Abstellraum/Garage zu Speiseeis-Produktionsstätte und

Errichtung eines Abstellraumes für Müllbehälter und Geräte

Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr. 2022/34

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan..... Wohngebäude.....Genehmigungsfrei                                                                                                                     

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Beide Vorhaben sind grenzständig. Eine Speiseeisproduktionsstätte ist im Gegensatz zur ehemaligen Garage keine Nebenanlage und ist daher, aufgrund des fehlenden Grenzabstandes durch eine Baulast zu sichern.

Gemäß § 4 BauNVO sind im allgemeinen Wohngebiet u.a. nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.

Inwieweit in einer Speiseeisproduktionsstätte womöglich lärmintensive Arbeiten vorgenommen werden, die das Wohnen im allg. Wohngebiet stören könnten, wird durch die entsprechende Instanz nach BImSchG geprüft.

Bauplanungsrechtlich bestehen seitens der Bauabteilung keine Einwände. 

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.