Sachverhalt:
In den Jahren 2016 und 2018 war Rheinland-Pfalz verstärkt von
Sturzfluten aufgrund von Starkregenereignissen betroffen. Auch vereinzelte
Gebiete in der Südwestpfalz wurden hiervon nicht verschont, jedoch hatten wir
bisher im Gegensatz zu anderen Gemeinden noch Glück. Erneut wurde uns vor Augen
geführt, dass wir solche Naturereignisse nicht verhindern und uns auch nur
bedingt davor schützen können. Selbst auf Höhenlagen, weitab von den Gewässern
können größere Schäden auftreten. 2020 ereignete sich ein solches Ereignis
beispielsweise in Windsberg bei Pirmasens – keiner hatte jemals damit
gerechnet. Aufgrund des Klimawandels wird auch zukünftig mit solchen und
eventuell noch größeren Ereignissen zu rechnen sein.
Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement ist eine Gemeinschaftsaufgabe
von Land, Kommune und betroffenen Bürgern, bei der die Kommune eine
Schlüsselrolle (Zuständigkeiten in Vorsorge, Bewältigung, Wiederaufbau)
übernehmen muss.
Schon in der Vergangenheit wurden gezielt Maßnahmen umgesetzt, die zur
Verbesserung der Situation vor Ort geführt haben. Die rheinland-pfälzische
Wasserwirtschaftsverwaltung hat darüber informiert, dass künftig bauliche
Maßnahmen gemäß den Fördervorgaben des Landes nur noch bezuschusst werden
können, wenn sich ihre Notwendigkeit aus einem örtlichen Hochwasser-/ und
Starkregenvorsorgekonzept ergibt.
Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll und notwendig, ein
Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für alle Ortsgemeinde erstellen zu
lassen. Das Landesamt für Umwelt stellt hierfür beispielsweise
Starkregengefahrenkarten zur Verfügung. Auf Basis dieser Karten können
Risikobereiche identifiziert und Lösungen und Maßnahmen entwickelt werden.
Außerdem wird im Rahmen der Konzepterstellung neben der Verwaltung, dem Bauhof,
der Feuerwehr, den Ortsvorstehern und den Versorgern insbesondere auch die
Bevölkerung eingebunden, informiert und zum Mitmachen aufgefordert.
Ansatzpunkte sind hier u.a.:
·
Gefährdungsabschätzung bei Starkregen und
Hochwasser
·
Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
und der Gewerbebetriebe
·
hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren
·
Wasserrückhalt oberhalb von Ortslagen
·
Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz
(Notfallplanung, Evakuierung)
·
Elementarschadenversicherung
Die Verbandsgemeindeverwaltung
hält es für sinnvoll, wenn die Verbandsgemeinde Landstuhl das Projekt
federführend in Angriff nimmt, um einheitlich und effizient im ganzen
Geltungsbereich der Verbandsgemeinde die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.
Herr Christof Kinsinger vom Informations- und Beratungszentrum
Hochwasservorsorge (IBH) hat die Ziele und Vorgehensweise in der
Bürgermeisterdienstbesprechung vom 25.06.2020 bereits vorgestellt und auf
Fragen geantwortet. Er ist vom Umweltministerium beauftragt, die Kommunen in
dieser Angelegenheit zu beraten und wird die Ausschreibungsunterlagen für die
Beauftragung eines solchen Konzeptes, gezielt abgestimmt auf die Bedürfnisse
und Begebenheiten die VG Landstuhl, mit der Verbandsgemeindeverwaltung
erstellen. Nach Einholung und Prüfung der entsprechenden Angebote kann der
Förderantrag gestellt werden.
Laut seiner Einschätzung kostet ein solches Konzept für die gesamte
Verbandsgemeinde Landstuhl ca. 150.000 €, von denen 90% bezuschusst würden und
nur 10% als Eigenanteil zu tragen wären. In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister
Dr. Degenhardt wird vorgeschlagen, dass diese Kosten je zur Hälfte von der
Verbandsgemeinde und den jeweiligen Ortsgemeinden getragen werden. Die
Verbandsgemeinde würde die Kosten zunächst vollständig tragen und anschließend
den jeweiligen Anteil der Ortsgemeinde anfordern. Diese Anteile sind nach
Auskunft von Herrn Kinsinger bereits bei der Angebotserstellung bzw. der
Beauftragung konkret zu beziffern.
Für die Beratungsleistungen des IBH auch während des
Aufstellungsprozesses des Konzeptes, fallen für die Verbandsgemeinde bzw. die
Ortsgemeinden keine Kosten an.
Da bei der Erstellung des Konzeptes von einem Zeitraum von 1 ½ bis 2
Jahren auszugehen ist, können die hierfür notwendigen Haushaltsmittel im
Haushalt 2022 eingestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Erstellung
eines gemeinsamen Vorsorgekonzeptes für Hochwasser und Starkregen für alle
Ortsgemeinden vorbehaltlich der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde
überträgt der Verbandsgemeinde Landstuhl die Aufgaben zur Erstellung des oben
beschriebenen Konzeptes und ist mit der vorgeschlagenen Kostenregelung
einverstanden.
Die Verbandsgemeinde Landstuhl wird außerdem ermächtigt, vorbehaltlich
der Zuschussgewährung, die Erstellung des Konzeptes an das geeignetste
Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt wie von der Verbandsgemeindeverwaltung
empfohlen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle:
Noch keine Mittel verfügbar muss im HH Plan 2022 eingestellt werden.
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: