Sachverhalt:
In den Jahren 2016 und 2018 war Rheinland-Pfalz
verstärkt von Sturzfluten aufgrund von Starkregenereignissen betroffen. Auch
vereinzelte Gebiete in der Südwestpfalz wurden hiervon nicht verschont, jedoch
hatten wir bisher im Gegensatz zu anderen Gemeinden noch Glück. Erneut wurde
uns vor Augen geführt, dass wir solche Naturereignisse nicht verhindern und uns
auch nur bedingt davor schützen können. Selbst auf Höhenlagen, weitab von den
Gewässern können größere Schäden auftreten. 2020 ereignete sich ein solches
Ereignis beispielsweise in Windsberg bei Pirmasens – keiner hatte jemals damit
gerechnet. Aufgrund des Klimawandels wird auch zukünftig mit solchen und
eventuell noch größeren Ereignissen zu rechnen sein.
Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement ist eine
Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommune und betroffenen Bürgern, bei der die
Kommune eine Schlüsselrolle (Zuständigkeiten in Vorsorge, Bewältigung,
Wiederaufbau) übernehmen muss.
Schon in der Vergangenheit wurden gezielt Maßnahmen
umgesetzt, die zur Verbesserung der Situation vor Ort geführt haben. Die
rheinland-pfälzische Wasserwirtschaftsverwaltung hat darüber informiert, dass
künftig bauliche Maßnahmen gemäß den Fördervorgaben des Landes nur noch
bezuschusst werden können, wenn sich ihre Notwendigkeit aus einem örtlichen
Hochwasser-/ und Starkregenvorsorgekonzept ergibt.
Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll
und notwendig, ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für alle
Ortsgemeinde erstellen zu lassen. Das Landesamt für Umwelt stellt hierfür
beispielsweise Starkregengefahrenkarten zur Verfügung. Auf Basis dieser Karten
können Risikobereiche identifiziert und Lösungen und Maßnahmen entwickelt
werden. Außerdem wird im Rahmen der Konzepterstellung neben der Verwaltung, dem
Bauhof, der Feuerwehr, den Ortsvorstehern und den Versorgern insbesondere auch
die Bevölkerung eingebunden, informiert und zum Mitmachen aufgefordert.
Ansatzpunkte sind hier u.a.:
·
Gefährdungsabschätzung bei
Starkregen und Hochwasser
·
Information und Sensibilisierung
der Bevölkerung und der Gewerbebetriebe
·
hochwasserangepasstes Planen,
Bauen und Sanieren
·
Wasserrückhalt oberhalb von
Ortslagen
·
Gefahrenabwehr und der
Katastrophenschutz (Notfallplanung, Evakuierung)
·
Elementarschadenversicherung
Die
Verbandsgemeindeverwaltung hält es für sinnvoll, wenn die Verbandsgemeinde
Landstuhl das Projekt federführend in Angriff nimmt, um einheitlich und
effizient im ganzen Geltungsbereich der Verbandsgemeinde die gleichen
Voraussetzungen zu schaffen.
Herr Christof Kinsinger vom Informations- und
Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) hat die Ziele und Vorgehensweise in
der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 25.06.2020 bereits vorgestellt und auf
Fragen geantwortet. Er ist vom Umweltministerium beauftragt, die Kommunen in
dieser Angelegenheit zu beraten und wird die Ausschreibungsunterlagen für die
Beauftragung eines solchen Konzeptes, gezielt abgestimmt auf die Bedürfnisse
und Begebenheiten die VG Landstuhl, mit der Verbandsgemeindeverwaltung erstellen.
Nach Einholung und Prüfung der entsprechenden Angebote kann der Förderantrag
gestellt werden.
Laut seiner Einschätzung kostet ein solches Konzept
für die gesamte Verbandsgemeinde Landstuhl ca. 150.000 €, von denen 90%
bezuschusst würden und nur 10% als Eigenanteil zu tragen wären. In Abstimmung
mit Herrn Bürgermeister Dr. Degenhardt wird vorgeschlagen, dass diese Kosten je
zur Hälfte von der Verbandsgemeinde und den jeweiligen Ortsgemeinden getragen
werden. Die Verbandsgemeinde würde die Kosten zunächst vollständig tragen und
anschließend den jeweiligen Anteil der Ortsgemeinde anfordern. Diese Anteile
sind nach Auskunft von Herrn Kinsinger bereits bei der Angebotserstellung bzw.
der Beauftragung konkret zu beziffern.
Für die Beratungsleistungen des IBH auch während
des Aufstellungsprozesses des Konzeptes, fallen für die Verbandsgemeinde bzw.
die Ortsgemeinden keine Kosten an.
Da bei der Erstellung des Konzeptes von einem
Zeitraum von 1 ½ bis 2 Jahren auszugehen ist, können die hierfür notwendigen
Haushaltsmittel im Haushalt 2022 eingestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt dem
Gemeinderat die Erstellung eines gemeinsamen Vorsorgekonzeptes für Hochwasser
und Starkregen für alle Ortsgemeinden vorbehaltlich der Förderung durch das
Land Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde überträgt der Verbandsgemeinde Landstuhl
die Aufgaben zur Erstellung des oben beschriebenen Konzeptes und ist mit der
vorgeschlagenen Kostenregelung einverstanden.
Die Verbandsgemeinde Landstuhl wird außerdem
ermächtigt, vorbehaltlich der Zuschussgewährung, die Erstellung des Konzeptes
an das geeignetste Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu
vergeben.
Das Gremium möge darüber beraten und beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle: Noch keine Mittel verfügbar muss im HH Plan
2022 eingestellt werden.
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: