Erstellung eines Vorsorgekonzeptes für Hochwasser und Starkregen

Betreff
Erstellung eines Vorsorgekonzeptes für Hochwasser und Starkregen
Vorlage
LD/060/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den Jahren 2016 und 2018 war Rheinland-Pfalz verstärkt von Sturzfluten aufgrund von Starkregenereignissen betroffen. Auch vereinzelte Gebiete in der Südwestpfalz wurden hiervon nicht verschont, jedoch hatten wir bisher im Gegensatz zu anderen Gemeinden noch Glück. Erneut wurde uns vor Augen geführt, dass wir solche Naturereignisse nicht verhindern und uns auch nur bedingt davor schützen können. Selbst auf Höhenlagen, weitab von den Gewässern können größere Schäden auftreten. 2020 ereignete sich ein solches Ereignis beispielsweise in Windsberg bei Pirmasens – keiner hatte jemals damit gerechnet. Aufgrund des Klimawandels wird auch zukünftig mit solchen und eventuell noch größeren Ereignissen zu rechnen sein.

 

Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommune und betroffenen Bürgern, bei der die Kommune eine Schlüsselrolle (Zuständigkeiten in Vorsorge, Bewältigung, Wiederaufbau) übernehmen muss.

 

Schon in der Vergangenheit wurden gezielt Maßnahmen umgesetzt, die zur Verbesserung der Situation vor Ort geführt haben. Die rheinland-pfälzische Wasserwirtschaftsverwaltung hat darüber informiert, dass künftig bauliche Maßnahmen gemäß den Fördervorgaben des Landes nur noch bezuschusst werden können, wenn sich ihre Notwendigkeit aus einem örtlichen Hochwasser-/ und Starkregenvorsorgekonzept ergibt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll und notwendig, ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für alle Ortsgemeinde erstellen zu lassen. Das Landesamt für Umwelt stellt hierfür beispielsweise Starkregengefahrenkarten zur Verfügung. Auf Basis dieser Karten können Risikobereiche identifiziert und Lösungen und Maßnahmen entwickelt werden. Außerdem wird im Rahmen der Konzepterstellung neben der Verwaltung, dem Bauhof, der Feuerwehr, den Ortsvorstehern und den Versorgern insbesondere auch die Bevölkerung eingebunden, informiert und zum Mitmachen aufgefordert.

 

 

 

Ansatzpunkte sind hier u.a.:

 

·         Gefährdungsabschätzung bei Starkregen und Hochwasser

·         Information und Sensibilisierung der Bevölkerung und der Gewerbebetriebe

·         hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren

·         Wasserrückhalt oberhalb von Ortslagen

·         Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz (Notfallplanung, Evakuierung)

·         Elementarschadenversicherung

 

 

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung hält es für sinnvoll, wenn die Verbandsgemeinde Landstuhl das Projekt federführend in Angriff nimmt, um einheitlich und effizient im ganzen Geltungsbereich der Verbandsgemeinde die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 

Herr Christof Kinsinger vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) hat die Ziele und Vorgehensweise in der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 25.06.2020 bereits vorgestellt und auf Fragen geantwortet. Er ist vom Umweltministerium beauftragt, die Kommunen in dieser Angelegenheit zu beraten und wird die Ausschreibungsunterlagen für die Beauftragung eines solchen Konzeptes, gezielt abgestimmt auf die Bedürfnisse und Begebenheiten die VG Landstuhl, mit der Verbandsgemeindeverwaltung erstellen. Nach Einholung und Prüfung der entsprechenden Angebote kann der Förderantrag gestellt werden.

 

Laut seiner Einschätzung kostet ein solches Konzept für die gesamte Verbandsgemeinde Landstuhl ca. 150.000 €, von denen 90% bezuschusst würden und nur 10% als Eigenanteil zu tragen wären. In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Dr. Degenhardt wird vorgeschlagen, dass diese Kosten je zur Hälfte von der Verbandsgemeinde und den jeweiligen Ortsgemeinden getragen werden. Die Verbandsgemeinde würde die Kosten zunächst vollständig tragen und anschließend den jeweiligen Anteil der Ortsgemeinde anfordern. Diese Anteile sind nach Auskunft von Herrn Kinsinger bereits bei der Angebotserstellung bzw. der Beauftragung konkret zu beziffern.

 

 

Für die Beratungsleistungen des IBH auch während des Aufstellungsprozesses des Konzeptes, fallen für die Verbandsgemeinde bzw. die Ortsgemeinden keine Kosten an.

 

Da bei der Erstellung des Konzeptes von einem Zeitraum von 1 ½ bis 2 Jahren auszugehen ist, können die hierfür notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 eingestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Erstellung eines gemeinsamen Vorsorgekonzeptes für Hochwasser und Starkregen für alle Ortsgemeinden vorbehaltlich der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde überträgt der Verbandsgemeinde Landstuhl die Aufgaben zur Erstellung des oben beschriebenen Konzeptes und ist mit der vorgeschlagenen Kostenregelung einverstanden.

 

Die Verbandsgemeinde Landstuhl wird außerdem ermächtigt, vorbehaltlich der Zuschussgewährung, die Erstellung des Konzeptes an das geeignetste Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

Das Gremium möge darüber beschließen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle: Noch keine Mittel verfügbar muss im HH Plan 2022 eingestellt werden.            

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: