Antrag der FWG-Fraktion hier: Bau eines Rad- und Wirtschaftsweges nach Obernheim

Betreff
Antrag der FWG-Fraktion hier: Bau eines Rad- und Wirtschaftsweges nach Obernheim
Vorlage
OAB/135/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der FWG-Fraktion (siehe Anhang) soll der Gemeinderat über den Bau eines Rad- und Wirtschaftsweges nach Obernheim beraten und beschließen. Die FWG-Fraktion favorisiert dabei den Verlauf parallel zur Kreisstraße, da diese die kostengünstigste Lösung wäre und den Vorteil bieten würde die Waldparzellen im weiteren Verlauf besser zu erschließen. Diese Ausführung entspricht der Variante 3, die bereits 2019 bei der Voruntersuchung des LBM geprüft wurde. Folgendes Ergebnis wurde im Erläuterungsbericht festgehalten:

„… Durch die Stützwand und die Verlegung der K20 im Bereich der Bebauung wird die Variante 3 sehr unwirtschaftlich. Ein weiterer Nachteil ist der hohe Waldverlust von etwa 5.000 Quadratmetern, der im Abschnitt Mitte entsteht. Des Weiteren verursacht die Verlegung der K20 einen Flächenentzug im Bereich des Uferrandstreifens des Arnbachs. Wasserwirtschaftlich und gewässerökologisch stellt dies eine wesentliche Verschlechterung der heutigen Situation dar. …“

Auf Grundlage dieser Beurteilung und der Aussage des LBM, dass es für diese Variante auch keine Zuschüsse gibt, scheint eine Umsetzung der von der FWG-Fraktion befürworteten Trassenführung sehr problematisch. Außerdem hat sich der Gemeinderat Obernheim bereits gegen die Variante 3 entschieden und den Beschluss gefasst, den Radweg auf ihrer Gemarkung entsprechend Variante 1 zu bauen. Daher hat sich Ortsbürgermeister Klein zusammen mit der Verwaltung um einen weiteren Lösungsansatz bemüht.

Wie dem oben erwähnten Erläuterungsbericht aus dem Jahre 2019 zu entnehmen ist hält der LBM die damals ebenfalls untersuchte Variante 1, westlich des Arnbachs, für die beste Alternative. Nicht unbedingt aus rein wirtschaftlicher Sicht, aber in Kombination mit der raumstrukturellen Wirkung, der verkehrlichen Anbindung, der Entwurfs- und sicherheitstechnischen Situation und der Umweltverträglichkeit. Auf Grund der bisherigen, zum Teil sehr schwierigen Grundstücksverhandlungen als auch der landwirtschaftlichen Nutzung verschiedener Flächen ist eine unveränderte Umsetzung der Variante 1 momentan nicht möglich. In Anlehnung an diese Variante hat Ortsbürgermeister Klein im mittleren und südlichen Abschnitt einen neuen Verlauf vorgeschlagen, der im angehängten Lageplan rot markiert ist. Da es für den nördlichen Abschnitt keine oder noch keine Lösung gibt, würde der Radweg vorerst an der Einmündung zur Grünabfallsammelstelle enden. Um das Projekt aber grundsätzlich voranzutreiben, sollte man diese neue, leicht veränderte und verkürzte Trassierung mit allen Beteiligten diskutieren und auf seine Umsetzbarkeit prüfen. Dazu gehört zusätzlich zur Zustimmung der Grundstückseigentümer, der Gemeinde Obernheim, der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben und dem Landkreis Südwestpfalz, auch die Zustimmung des LBM, zur Einmündung des geplanten Radweges auf die Kreisstraße auf freier Strecke, und die Zustimmung der Naturschutzbehörde zum näheren Verlauf am Arnbach.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beauftragt Ortsbürgermeister Klein und die Verwaltung die Realisierbarkeit des neuen Vorschlags zu prüfen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein, nicht unmittelbar