Sachverhalt:
Auf Antrag
der FWG-Fraktion (siehe Anhang) soll der Gemeinderat über den Bau eines Rad-
und Wirtschaftsweges nach Obernheim beraten und beschließen. Die FWG-Fraktion
favorisiert dabei den Verlauf parallel zur Kreisstraße, da diese die kostengünstigste
Lösung wäre und den Vorteil bieten würde die Waldparzellen im weiteren Verlauf
besser zu erschließen. Diese Ausführung entspricht der Variante 3, die bereits
2019 bei der Voruntersuchung des LBM geprüft wurde. Folgendes Ergebnis wurde im
Erläuterungsbericht festgehalten:
„… Durch die Stützwand und die Verlegung
der K20 im Bereich der Bebauung wird die Variante 3 sehr unwirtschaftlich. Ein
weiterer Nachteil ist der hohe Waldverlust von etwa 5.000 Quadratmetern, der im
Abschnitt Mitte entsteht. Des Weiteren verursacht die Verlegung der K20 einen
Flächenentzug im Bereich des Uferrandstreifens des Arnbachs.
Wasserwirtschaftlich und gewässerökologisch stellt dies eine wesentliche
Verschlechterung der heutigen Situation dar. …“
Auf
Grundlage dieser Beurteilung und der Aussage des LBM, dass es für diese
Variante auch keine Zuschüsse gibt, scheint eine Umsetzung der von der
FWG-Fraktion befürworteten Trassenführung sehr problematisch. Außerdem hat sich
der Gemeinderat Obernheim bereits gegen die Variante 3 entschieden und den
Beschluss gefasst, den Radweg auf ihrer Gemarkung entsprechend Variante 1 zu
bauen. Daher hat sich Ortsbürgermeister Klein zusammen mit der Verwaltung um
einen weiteren Lösungsansatz bemüht.
Wie dem oben
erwähnten Erläuterungsbericht aus dem Jahre 2019 zu entnehmen ist hält der LBM
die damals ebenfalls untersuchte Variante 1, westlich des Arnbachs, für die
beste Alternative. Nicht unbedingt aus rein wirtschaftlicher Sicht, aber in
Kombination mit der raumstrukturellen Wirkung, der verkehrlichen Anbindung, der
Entwurfs- und sicherheitstechnischen Situation und der Umweltverträglichkeit.
Auf Grund der bisherigen, zum Teil sehr schwierigen Grundstücksverhandlungen
als auch der landwirtschaftlichen Nutzung verschiedener Flächen ist eine
unveränderte Umsetzung der Variante 1 momentan nicht möglich. In Anlehnung an
diese Variante hat Ortsbürgermeister Klein im mittleren und südlichen Abschnitt
einen neuen Verlauf vorgeschlagen, der im angehängten Lageplan rot markiert
ist. Da es für den nördlichen Abschnitt keine oder noch keine Lösung gibt,
würde der Radweg vorerst an der Einmündung zur Grünabfallsammelstelle enden. Um
das Projekt aber grundsätzlich voranzutreiben, sollte man diese neue, leicht
veränderte und verkürzte Trassierung mit allen Beteiligten diskutieren und auf
seine Umsetzbarkeit prüfen. Dazu gehört zusätzlich zur Zustimmung der
Grundstückseigentümer, der Gemeinde Obernheim, der Verbandsgemeinde
Thaleischweiler-Wallhalben und dem Landkreis Südwestpfalz, auch die Zustimmung
des LBM, zur Einmündung des geplanten Radweges auf die Kreisstraße auf freier
Strecke, und die Zustimmung der Naturschutzbehörde zum näheren Verlauf am
Arnbach.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt Ortsbürgermeister Klein und die Verwaltung die Realisierbarkeit des neuen Vorschlags zu prüfen.