Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 1.302.070,00 € und Aufwendungen in Höhe von 1.571.940,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 269.870,00 €.
Daher ist der Ergebnishaushalt gemäß § 18 GemHVO nicht ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt -206.430,00 €.
Da dieser Saldo bereits negativ ist, stehen keine ausreichenden Beträge zur Verfügung, um die Auszahlungen von 48.230,00 € zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Es verbleibt keine Freie Finanzspitze.
Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ebenfalls nicht ausgeglichen.
Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 8.000,00 € und Auszahlungen in Höhe von 234.940,00 € veranschlagt.
Der Saldo beträgt demnach -226.940,00 €.
Die Aufnahme eines Investitionskredites
wird mit 226.940,00 € beziffert.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,7 % (Vorjahr 43,7 %) berücksichtigt.
Für das Haushaltsjahr 2021 ist eine Nettoneuverschuldung von 433.370,00 € geplant. Diese setzt sich zusammen aus dem Investitionskreditbedarf in Höhe von 226.940,00 € abzüglich der Tilgungsleistungen in Höhe von 48.230,00 € zuzüglich der Neuaufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 254.660,00 €.
Der Schuldenstand der Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 938.793,58 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 1.200 Einwohnern von 782,33 €. (Vorjahr 834,08 €).
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 705.292,58 €.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge über den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: