Sitzung: 17.05.2018 Verbandsgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VG/319/2018
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat möge darüber beraten und entscheiden. Die
Bauabteilung empfiehlt die Vergabe der Leistung an das Büro Blanz.
Sachverhalt:
Das Architekturbüro
Blanz Architekten aus Landstuhl wurde um ein Angebot für die Planung und
Überwachung der o.g. Baumaßnahme gebeten.
Das Büro bietet die
Planung nach HOAI 2013, Honorarzone 3, Mindestsatz an, der Umbauzuschlag
beträgt 30%, die Nebenkosten 6%.
Das Angebot ist wirtschaftlich und entspricht den Vorgaben der HOAI. Die Höhe des Honorars kann erst nach einer Bestandsaufnahme und der Erstellung einer Kostenschätzung ermittelt werden.