TOP Ö 1: Kalkulation der Friedhofsgebühren

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Friedhofsgebühren der Sickingenstadt Landstuhl wurden durch Herrn Dr. Wirsching von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz neu kalkuliert.

Herr Dr. Wirsching oder ein Vertreter der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wird die erstellte Gebührenkalkulation vorstellen und erläutern.