TOP Ö 2: Verkehrssituation in der Sickingenstadt Landstuhl
hier: Antrag auf Anordnung einer Tempo 30-Zone und Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Ludwigstr. Höhe Anwesen Nr. 26

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verkehrskommission möge beraten und beschließen.

 


Sachverhalt:

Unserer Verwaltung liegt ein Antrag (siehe Anlage 1) einer Bürgerin vor, wonach in der Ludwigstraße eine Tempo 30-Zone und unmittelbar vor dem zum Alten Markt führenden Fußweg ein Fußgängerüberweg (FGÜ) angeordnet werden sollen.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kommen Tempo 30-Zonen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist und durch ergänzende bauliche Maßnahmen ein einheitliches Erscheinungsbild der Straßen sichergestellt werden kann.

Insofern kann lediglich die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km in Erwägung gezogen werden.

 

Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges muss eine realistische Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der Notwendigkeit eines FGÜ an dieser Stelle inklusiv der Einschätzung, ob an dieser Stelle die geforderten Zahlen sowohl für Fußgänger als auch für Fahrzeuge nach den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) auch nur annähernd erreicht werden können, zugrunde gelegt werden. Diese Zahlen sind, unabhängig von der örtlichen Eignung, eine Grundvoraussetzung für die Anordnung eins FGÜ.
Die Anordnung eines FGÜ kommt in Betracht, wenn die aus der Tabelle (siehe Anlage 2) ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die R-FGÜ setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass FGÜ, die sowohl in der Spitzenstunde als auch über den Tag hinweg gesehen nicht ausreichend frequentiert sind, keine Akzeptanz und Berücksichtigung bei den Verkehrsteilnehmern finden.
Im Einführungsschreiben des MWVLW zur R-FGÜ 2001 wird bereits darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung und Entscheidung über die Anlage eines FGÜ folgendes zu beachten ist: „Werden FGÜ an falscher Stelle oder unzulänglich oder unter falschen Voraussetzungen angelegt, so führt dies zu einem höheren Unfallrisiko als der Verzicht auf einen FGÜ“.

 

Eine Verkehrszählung in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr ergab 19 Fußgänger und 278 Fahrzeuge. Eine weitere Verkehrszählung in der Zeit von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr ergab 26 Fußgänger und 450 Fahrzeuge.

 

Die Stellungnahme der PI Landstuhl bzgl. des Fußgängerüberweges fügen wir als Anlage 3 hinzu.

 

 

 

 

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