TOP Ö 1: Verkehrssituation in der Sickingenstadt Landstuhl
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Verringerung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit in der Weiherstraße

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

In der Sitzung der Verkehrskommission am 04.11.2015 wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und die Unfallrisiken, insbesondere an den Einmündungsbereichen  „Am Bachgraben“ und der „Philippstraße“, in Zusammenarbeit mit der PI Landstuhl erneut zu überprüfen. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Stellungnahme (siehe Anlage) der PI Landstuhl vor.

 

Die Verkehrskommission möge beraten und beschließen.

 

 


Sachverhalt:

  Die SPD Fraktion im Stadtrat beantragt den nachfolgend formulierten Antrag als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung der Verkehrskommission der Verbandsgemeinde Landstuhl aufzunehmen.

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, dass diese in der gesamten Weiherstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen möge.“

 

Mehrfach ist in der Vergangenheit von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Politik und Verwaltung der Wunsch geäußert worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Für diese Forderungen sprechen verschiedene Gründe. Diese wären unter anderem Lärmreduktion, Verringerung der Schadstoffbelastung und des Unfallrisikos speziell in den Einmündungen „Am Bachgraben“, „Philippstraße“.