Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: LS/410/2017
Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 23/17
Baustelle: -Außenbereich- 66849 Landstuhl
Projekt:
Errichtung von Photovoltaik-Freilandanlagen
Baugeb. gem. BauNV Plan-Nr.
833-850, 673, 674, 664/54, 666/5
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Die o.g. Flurstücke
befinden sich im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als Flächen für
Landwirtschaft ausgewiesen.
Bauliche Anlagen können
im Außenbereich gemäß § 35 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre
Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Eine
Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben der Darstellung des
Flächennutzungsplans widerspricht, Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, des Bodenschutzes, die natürliche Eigenart der Landschaft
und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Ort- und Landschaftsbild
verunstaltet.
Die Zulässigkeit der
Photovoltaikanlagen ist durch die Landespflegebehörde und die Untere
Bauaufsichtsbehörde Kreisverwaltung zu prüfen.
Darüber hinaus konnte
nach Rücksprache mit dem Bauherrn nicht eindeutig geklärt werden, ob die
Möglichkeit einer Einspeisung in das öffentliche Stromnetz bei allen oben
genannten Flurstücken besteht.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beraten und entscheiden.