Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: LS/409/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.
Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 27/17
Baustelle:
Raiffeisenstr.41,
66849 Landstuhl
Projekt: Heizraum mit Hackschnitzelanlage
Baugeb.
gem. BauNV
GE Plan-Nr.
3522
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB
Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige
Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Bauplanungsrechtlich bestehen seitens der Bauabteilung keine Bedenken,
bauordnungsrechtlich ist die Zulässigkeit der geplanten Dachneigung durch die
Kreisverwaltung zu prüfen.
Gemäß dem B-Plan sind im Gewerbegebiet West Dachneigungen beidseitig
gleichgeneigt auszuführen, das o.g. Bauvorhaben enthält ein Pultdach.