TOP Ö 23.5: Bauantrag_Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzelbunker

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 27/17

Baustelle:     Raiffeisenstr.41, 66849 Landstuhl

Projekt:         Heizraum mit Hackschnitzelanlage

Baugeb. gem. BauNV GE   Plan-Nr. 3522

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei                                                                                                                

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Bauplanungsrechtlich bestehen seitens der Bauabteilung keine Bedenken, bauordnungsrechtlich ist die Zulässigkeit der geplanten Dachneigung durch die Kreisverwaltung zu prüfen.

Gemäß dem B-Plan sind im Gewerbegebiet West Dachneigungen beidseitig gleichgeneigt auszuführen, das o.g. Bauvorhaben enthält ein Pultdach.