TOP Ö 23.4: Bauvoranfrage_Neubau eines Einfamilienhauses

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 25/17

Baustelle:     Königstr. 14b, 66849 Landstuhl

Projekt:         Neubau eines Einfamilienhauses

Baugeb. gem. BauNV WA   Plan-Nr. 902/13

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

             § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei                                                                                                                                                                                                                                                                               

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr. 902/13 soll ein weiteres Wohngebäude entstehen. Das Bauvorhaben ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro trotz Hanglage nicht höher als das in unmittelbarer Nähe befindliche Wohnhaus. 

Die Bauabteilung ist der Meinung, dass das geplante Objekt gemäß §34 Abs.1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Es sind bereits mehrere Wohngebäude und zwei landwirtschaftlich genutzte Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich vorhanden. Das Vorhaben erscheint demnach städtebaulich vertretbar, so dass es bauplanungsrechtlich als zulässig bewertet werden kann.