Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: LS/408/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.
Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 25/17
Baustelle:
Königstr.
14b, 66849 Landstuhl
Projekt: Neubau eines Einfamilienhauses
Baugeb. gem. BauNV WA Plan-Nr. 902/13
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB
Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige
Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr. 902/13 soll ein weiteres
Wohngebäude entstehen. Das Bauvorhaben ist nach Rücksprache mit dem zuständigen
Planungsbüro trotz Hanglage nicht höher als das in unmittelbarer Nähe
befindliche Wohnhaus.
Die Bauabteilung ist der Meinung, dass das geplante Objekt gemäß §34
Abs.1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt.
Es sind bereits mehrere Wohngebäude und zwei landwirtschaftlich genutzte
Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich vorhanden. Das Vorhaben erscheint
demnach städtebaulich vertretbar, so dass es bauplanungsrechtlich als zulässig
bewertet werden kann.