Sitzung: 16.05.2017 Stadtrat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: LS/404/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.
Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 17/17
Baustelle:
Saarbrücker
Str.6, 66849 Landstuhl
Projekt: Aufstellung zusätzlicher Werbeträger im
Betankungsbereich
Baugeb. gem. BauNV Mi Plan-Nr. 742/4
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB
Bebauungsplan.............. Wohngebäude............. Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige
Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB
Abrundungssatzung
Werbeanlagen mit folgenden Abmessungen:
1.
Leuchtsäulen
Größe
Werbefläche: 0,48m x 1,35m = 0,50m2
(zweiseitig)
Anzahl: 2 Stück
Sie werden vor den Zapfsäulen aufgestellt
(siehe Anlage). An der Stirnseite der Leuchtsäule werden mittels Folien die
angebotenen Produkte an der jeweiligen Zapfsäule angebracht.
2.
Leuchtrinne
Größe Werbefläche: 1,00m x 0,383m = 0,383m2 (zweiseitig)
Anzahl: 4 Stück
Die Leuchtrinne wird an den Dachstützen der Zapfinsel befestigt.
3.
Hinweisschilder
Größe Werbefläche: 0,446m x 1,056m = 0,47m2 (zweiseitig)
Anzahl: 5 Stück
Die Hinweisschilder werden an den
Dachstützen befestigt, auf welchen mittels Folien die Sicherheitsaufkleber (z.B. Rauchverbot,
Videoüberwachung usw.) aufgebracht werden.
4.
Zapfsäulennummer
Größe Werbefläche: 1/2 x 0,24m x 0,372m =
0,045 m2 (zweiseitig)
Anzahl:
10 Stück
An den Dachstützen werden weiterhin in
Form eines dreieckigen Kastens aus
Leichtmetallteilen die Zapfsäulennummern angebracht. Die Nummern werden
als Folien auf den Dreiecken aufgebracht.