TOP Ö 1: Bebauungsplan "Auf der Pick II" 2. Änderung

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Sickingenstadt Landstuhl möge dem Stadtrat die Einleitung des Änderungsverfahrens des obigen Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung empfehlen.

 

Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge die Einleitung des Änderungsverfahrens  des obigen Bebauungsplanes beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Der Erschließungsträger des Bebauungsplangebietes Herr Walter Reis, Am Steinbruch 65, 66849 Landstuhl beantragt die Änderung des obigen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Hierzu hat er das Planungsbüro „BBP, Bachtler, Böhme & Partner“ aus Kaiserslautern  beauftragt.

Die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der §§ 1,2,3,4 und 13 BauGB.

 

Gem. § 2,3 BauGB bedarf es eines Aufstellungs- / Änderungsbeschlusses, sowie der  Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB). Weiterhin ist gem. § 4 BauGB eine Behördenbeteiligung vorgesehen, die im vorliegenden Fall auf die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Untere Bauaufsichts- und Planungsbehörde reduziert werden kann.

 

Als Anlagen sind die Planzeichnung, die  Begründung und die textlichen Festsetzungen beigefügt.

Weiterhin ist die Einverständniserklärung von Herrn Adalbert Leis beigefügt, welcher bereits ein Baugrundstück erworben hat.