TOP Ö 18: Teilausbau der Tulpenstraße, Ausbauprogramm und Gemeindeanteil

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss möge dem Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl den Beschluss des obigen Ausbauprogrammes empfehlen.

 

Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge das obige Ausbauprogramm  beschließen.

 

Der Bauausschuss möge dem Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl empfehlen, den Gemeindeanteil auf 40 % festzusetzen.

 

Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge den Gemeindeanteil beschließen.

 

 


Sachverhalt:

In der Tulpenstraße wird im sog. „Inlinerverfahren“ die Kanalisation erneuert. Einhergehend hiermit ist die Verbesserung der Oberflächenentwässerung.

 

Ausbauprogramm Tulpenstraße:

 

-       Inlinersanierung des Kanals

-       Stutzensanierung der Straßeneinläufe

 

Gem. § 5 der Ausbaubeitragssatzung hat der Stadtrat den Anteil der Sickingenstadt Landstuhl (Gemeindeanteil) nach der Verkehrsbedeutung der herzustellenden oder auszubauenden Verkehrsanlage zu beschließen.

Aufgrund der Verkehrsbedeutung und den Fahrbeziehungen wird vorgeschlagen, den Gemeindeanteil auf 40 % festzulegen.