Sitzung: 05.07.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: HS/259/2021
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge darüber beraten und entscheiden.
Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 04/21
Baustelle:
Kaiserstraße
47B, 66851 Hauptstuhl
Projekt: Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Baugeb.
gem. BauNV......MI.......Plan-Nr. 14/2 + 14/6
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan.....
Wohngebäude.....Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Antragsteller beabsichtigt, die o.g.
Grundstücke in zwei etwa gleich große Baugrundstücke zu teilen und auf dem neu
entstandenen Grundstück ein Einfamilienwohnhaus zu errichten (siehe Anlage).
Die Bauart und Gestaltung würden dem bestehenden Haus entsprechen.
Eine
Prüfung der eingereichten Bauunterlagen in bauplanungsrechtlicher Sicht (gemäß
§34 BauGB) ergab folgende Einschätzung:
1.
Das geplante Maß der baulichen Nutzung (GRZ/GFZ) gemäß BauNVO wird eingehalten.
2.
Die Art der baulichen Nutzung (Wohnen im Mischgebiet) wird eingehalten
3.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann erst nach Einreichung der
Bauunterlagen genau geprüft werden.
4. Die Erschließung wird durch Baulast gesichert
5. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse werden gewahrt.
Inwiefern die Nachverdichtung bzw. das Bauen in dritter Reihe städtebaulich vertretbar ist, ist durch die Kreisverwaltung zu prüfen.