TOP Ö 7: Verkehrssituation in Hauptstuhl, L 395 (Kaiserstraße); Antrag der SPD Fraktion auf Schutzmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung -Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h-

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Bauausschuss möge einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat aussprechen, ob dem Antrag der SPD-Fraktion auf Schutzmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO entsprochen wird.

 

Der Gemeinderat möge über den Antrag entscheiden.

 


Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung vom 14.12.2020 einen Antrag auf Maßnahmen gemäß

§ 45 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, gestellt.

 

Das Ministerium des Innern, Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz hat für die Anwendung der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) eine Handreichung veröffentlicht, nach der zu verfahren ist.

Nach diesem Prozedere ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Der Beschluss ist die Grundlage für die Antragstellung beim Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM KL).

Im Anschluss werden vom LBM KL über einen gewissen Zeitraum Daten hinsichtlich der Verkehrsstärke und des Lärms ermittelt. Geschwindigkeitsmessungen sind nicht damit verbunden. Parallel dazu erfolgt eine Anhörung der Polizei.

Sobald dem LBM KL der Beschluss des Gemeinderates vorliegt, werden die ermittelten Daten an den LBM in Koblenz zur schalltechnischen Berechnung weitergeleitet.

Als nächster Schritt erfolgt die Prüfung der Anhörergebnisse und Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde.

 

Es besteht ein Zustimmungserfordernis zu dieser Entscheidung durch die obere Straßenverkehrsbehörde beim LBM in Speyer.

Bei positiver Entscheidung und Zustimmung erfolgt die Anordnung der Beschränkung bzw. des Verbots durch die Straßenverkehrsbehörde.