TOP Ö 1: Änderung des Stärkeverhältnisses im Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl - Neuwahl der Ausschüsse

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl möge die Ausschüsse wie in der Anlage beigefügt wählen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.03.2021 hat die FWG-Fraktion im Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl mitgeteilt, dass sich Frau Sabine Schäfer, ehemaliges Mitglied der Partei DIE LINKE, mit sofortiger Wirkung der FWG-Fraktion im Stadt der Sickingenstadt Landstuhl angeschlossen hat. In diesem Zusammenhang wurde beantragt, die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu überprüfen und laut § 45 GemO neu zu besetzen.

 

Gemäß § 45 Abs. 3 GemO sind die Ausschussmitglieder gemäß Abs. 1 neu zu wählen, wenn sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen ändert und sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Verteilung der Ausschusssitze ergeben würde.

 

Nach rechtlicher Prüfung ist eine Änderung des Stärkeverhältnisses gem. § 45 Abs. 3 zu bejahen und alle Ausschüsse sind neu zu wählen. Weiterhin stimmt die Berechnung mit der bereit mitgeteilten Verteilung der Ausschusssitze in einem gemeinsamen Wahlvorschlag überein.

 

Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Stadtrates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Sickingenstadt Landstuhl gebildet.

 

Das Verfahren zur Wahl der Ausschüsse ist in der GemO abschließend geregelt.

Nach den Bestimmungen der GemO werden die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter aufgrund von Wahlvorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 GemO).

 

Die Einbringung eines gemeinsamen (zusammengefassten) Wahlvorschlags aller politischen Gruppen ist möglich. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen.

Die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates dem Wahlvorschlag zustimmt.

 

Für die Wahl gelten ebenso die Vorschriften des § 40 GemO.

 

Nach dem anzuwendenden Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague/Schepers) ergeben sich demnach für die Ausschüsse,

 

- die mit 10 Mitgliedern besetzt sind, folgende Berechnung:

 

24 Sitze im Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl

 

10 zu vergebende Sitze in den Ausschüssen.

 

Berechnung der Sitzverteilung:

 

Die SPD erhält 3 Sitze

Die CDU erhält                 5 Sitze

Die FWG erhält               2 Sitze.

 

 

- die mit 14 Mitgliedern besetzt sind, folgende Berechnung:

 

24 Sitze im Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl

 

14 zu vergebende Sitze im Ausschuss,

 

Berechnung der Sitzverteilung:

 

Die SPD erhält 5 Sitze

Die CDU erhält                 7 Sitze

Die FWG erhält               2 Sitze.

 

- die mit 6 Mitgliedern besetzt sind, folgende Berechnung:

 

24 Sitze im Stadtrat der Sickingenstadt Landstuhl

 

6 zu vergebende Sitze im Ausschuss,

 

Berechnung der Sitzverteilung:

 

Die SPD erhält 2 Sitze

Die CDU erhält 3 Sitze

Die FWG erhält               1 Sitz.

 

Die im Anhang befindliche Aufstellung wurde nach der Nennung der Mitglieder seitens der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppierungen erarbeitet.