TOP Ö 1: Haushaltsplan 2021 der Ortsgemeinde Trippstadt

Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 mit den im Anhang beigefügten Änderungen einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 mit den Änderungen und allen Anlagen.

 


Sachverhalt:

Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 4.972.960,00 € und Aufwendungen in Höhe von 4.934.230,00 € veranschlagt. Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 38.730,00 €. Der Ergebnishaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 633.720,00 €.

Nach Abzug der Tilgungsleistungen für Investitionskredite in Höhe von 107.680,00 € verbleibt eine freie Finanzspitze in Höhe von 526.040,00 €. Der Finanzhaushalt ist demnach gemäß § 18 GemHVO ebenfalls ausgeglichen.

 

Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 192.500,00 € und Auszahlungen in Höhe von 1.062.390,00 € veranschlagt. Die Aufnahme eines Investitionskredites wird mit 869.890,00 € beziffert.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt die Nettoneuverschuldung 236.170,00 € und setzt sich aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 869.890,00 € abzgl. der Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 107.680,00 €, sowie der Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 526.040,00 € zusammen.

 

Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2020 2.447.552,04 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 2.839 Einwohner von 862,11 € (Vorjahr 870,15 €).

 

Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2020 2.436.688,77 €.

 

Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesatz von 42,25 % (Vorjahr 42,25 %) und die Verbandsgemeindeumlage mit 43,70 % (Vorjahr 43,70 %) berücksichtigt.