Sitzung: 20.04.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: TRI/115/2021
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Befreiungsantrag zu.
Baustelle: Heidenkopfstraße
8, 67705 Trippstadt
Projekt: Befreiungsantrag
Farbe der Dachziegel zum BV: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Baugeb.
gem. BauNV WA Plan-Nr.
618/3+625/3
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das Einfamilienwohnhaus wurde im Januar im
Freistellungsverfahren genehmigt. Nun hat die Bauherrschaft einen
Befreiungsantrag zur Farbe der Dachziegel eingereicht. Dieser ist in der Anlage
beigefügt. Laut Bebauungsplan sind rote und rottonige Ziegelfarben
vorgeschrieben und im B-Plangebiet auch so umgesetzt.
Die direkt an das B-Plangebiet angrenzende
Bebauung hat vorwiegend graue/ dunkelfarbige Eindeckungen. Im direkt
angrenzenden Neubaugebiet Heidenkopf II sind die Bauherren nicht durch
Farbvorgaben eingeschränkt, wie vom Bauherren in seiner Begründung auch
erläutert.
Die geplante Photovoltaikanlage sticht
optisch von grauen Ziegeln weniger hervor als von roten.
Da in
der umgebenden Bebauung auch graue Ziegel vorhanden sind, bzw. im angrenzenden
Neubaugebiet Heidenkopf II erlaubt sind, hält die Bauabteilung eine Befreiung
für vertretbar.
Die
Verwaltung empfiehlt aus den o.g. Gründen dem Befreiuungsantrag zuzustimmen.
Insbesondere auch, weil eine Durchsetzung der Regelungen des Bebauungsplanes
rechtlich nur schwerlich möglich wäre (mangelnde Begründung).